Symbolbild: Keystone
Symbolbild: Keystone
  • mm Kanton BL / barfi
  • Aktualisiert am

Abwasserreinigungsanlagen müssen ausgebaut werden

Aufgrund des revidierten eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes müssen bestimmte Abwasserreinigungsanlagen zwingend mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen ausgebaut werden. 

Der Regierungsrat beauftragte nun die Bau- und Umweltschutzdirektion damit, ihm dazu rechtzeitig entsprechende Landratsvorlagen vorzulegen.

Das revidierte Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 1. Januar 2016 verpflichtet die Kantone festzulegen, welche Abwasserreinigungsanlagen (ARA) bis zum Jahr 2035 mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgebaut werden müssen. Dieser Ausbau ist nötig, um sogenannte Mikroverunreinigungen zu eliminieren. Konkret geht es um den Schutz der Gewässer und der Trinkwasserressourcen. Die Kantone müssen sich dabei an die in der Gewässerschutzverordnung des Bundes definierten Kriterien halten. Die Eigentümer der ARA setzen die Massnahmen um.

Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) als Aufsichtsbehörde hat in einem Konzept die auszubauenden ARA festgelegt. Dies geschah in enger Abstimmung mit dem Amt für Industrielle Betriebe (AIB) als Betreiberin der ARA im Kanton Basel-Landschaft. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat das Konzept gutgeheissen.

Betroffen sind die ARA Birs in Birsfelden, die ARA Ergolz 1 in Sissach, die ARA Ergolz 2 in Füllinsdorf, die ARA Frenke 2 in Niederdorf, die ARA Frenke 3 in Bubendorf sowie die ARA Birsig in Therwil. Damit werden bis im Jahr 2035 die Abwässer von rund 80 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons von Mikroverunreinigungen befreit sein. Dasselbe gilt für die Abwässer von Betrieben, die an eine ARA angeschlossen sind.

Der allfällige Ausbau der ARA des Abwasserzweckverbandes Laufental-Lüsseltal in Zwingen wird separat in einer interkantonalen Planung der Birskommission überprüft (Kantone BE, BL, BS, JU und SO). Darüber wird der Regierungsrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Die ARA Rhein in Pratteln ist als Industriekläranlage von der Gesetzesänderung nicht betroffen.

Bis 2035 werden gesamthaft 47 Millionen Franken für den Bau von zusätzlichen Reinigungsstufen in die ARA des Kantons Basel-Landschaft investiert. Nach Abzug der Beiträge des Bundes (75 Prozent des Gesamtbetrages) verbleibt dem Kanton ein Investitionsanteil von rund CHF 11.8 Millionen Franken.

Der Ausbau wird aus einem speziell geschaffenen Fonds des Bundes mitfinanziert. Die verbleibenden Investitionskosten und die Betriebskosten werden in den nächsten Jahren zu einem stufenweisen Anstieg der Abwasserkosten führen. Schätzungsweise muss mit einem durchschnittlichen Anstieg der kommunalen Abwassergebühren bis 2035 von insgesamt rund 10 Prozent gerechnet werden.