Bild: Screenshot BVB
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BVB: Mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelung bei Niederflurfahrzeugen

Mit Abschluss der Flexity-Auslieferung verkehrt die BVB voraussichtlich ab April 2018 ausschliesslich mit 100%-Niederflurfahrzeugen. Einzig zu Hauptverkehrszeiten sind vereinzelt noch ältere Fahrzeuge ohne Klapprampe im Einsatz. 

Der Umbau sämtlicher Haltestellen unter Federführung des Kantons Basel-Stadt ist aktuell noch in Gang. Um die Sicherheit aller Personen weiterhin zu gewährleisten und Reisen planbarer zu machen, vereinheitlicht die BVB für diese Übergangszeit den Einsatz der Klapprampen für Elektrorollstuhlfahrende.

Per 10. März 2018 werden sämtliche BVB- und BLT-Haltestellen in Basel-Stadt mit Piktogrammen markiert, bei welchen der Einsatz der Klapprampe möglich ist. Alle Trams des Typs Flexity und Combino, sowie alle Busse der BVB verfügen über eine solche Einstiegshilfe. Ausserdem gibt es neu eine Broschüre, in der sämtliche BVB-Haltestellen, sowie die BLT- Tramhaltestellen und die BLT-Bushaltestellen der Linien 37 und 47 aufgeführt sind. Diese Broschüre wird laufend aktualisiert und liegt auch in allen Fahrzeugen sowie im Barfi-Kundenzentrum auf.

Tram-Haltestellen mit erlaubtem Klapprampeneinsatz (Stand März 2018). ©BVB

Mehr Sicherheit für Alle

Aktuell ist bei über drei Viertel der Tramhaltestellen und bei fast 90 Prozent der Bushaltestellen auf dem BVB-Netz der Klapprampeneinsatz zugelassen oder sogar schon ein niveaugleicher und somit autonomer Einstieg realisiert. Die Einschätzung der Haltestellen, welche für einen Klapprampen-Einsatz geeignet sind, erfolgte in einem Praxistest unter Einbezug des Behindertenforums Basel, eines externen Sicherheitsberaters sowie des Amts für Mobilität.

Bus-Haltestellen mit erlaubtem Klapprampeneinsatz (Stand März 2018) ©BVB

 

Die involvierten Parteien sind überzeugt, dass diese Vereinheitlichung die beste Lösung darstellt für die Übergangslösung bis zur BehiG-Tauglichkeit aller Haltestellen. Sie dient der Sicherheit aller beteiligten Personen und erhöht die Planbarkeit insbesondere für Reisende im Elektrorollstuhl, die auf den Einsatz einer Klapprampe angewiesen sind. Das selbständige Ein- und Aussetzen eines Handrollstuhls durch eine Begleitperson ist weiterhin grundsätzlich an allen Haltestellen und bei allen Fahrzeugen möglich.