Basler Autofahrer aufgepasst! Bei der Fahrt über die Grenze nach Deutschland sollten sie ab heute noch aufmerksamer sein. Denn der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BHG) hat die Aufnahmen sogenannter Dashcams (kleine Kameras, die hinter der Frontscheibe montiert sind) als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. Die Zulassung erklärt der BGH damit, dass die Aufnahmen zwar gegen das Datenschutzrecht verstiessen - da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.
Hat also ein in einen Unfall verwickeltes Auto eine Dashcam installiert, erübrigen sich die lästigen Diskussion über die Schuldfrage bei Unfällen. Ausreden gibt es keine mehr.
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