Im Oktober 2014 wurde die Initiative „Basel erneuerbar – für eine sichere, saubere und günstige Energieversorgung“ eingereicht mit über 3'000 Unterschriften. Die Initiative forderte, dass ab 2050 sämtliche Energieanwendungen auf Kantonsgebiet vollständig mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden sollten. Auf den Druck der Initiative hin entstand das neue Energiegesetz des Kantons Basel-Stadt.
Referendumsfrist abgelaufen
Im November 2016 hat der Grosse Rat mit 71 zu 16 Stimmen Ja gesagt zum neuen Energiegesetz. Wichtige Wirtschaftsverbände konnten mit eingebunden werden und verzichteten auf ein Referendum. Deshalb ist heute die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen, und das Gesetz wird in Kraft treten.
Kern des neuen baselstädtischen Energiegesetzes ist der Artikel 7: «Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten ist dieser auf erneuerbare Energien umzustellen, soweit es technisch möglich ist und zu keinen Mehrkosten führt.» Das Gesetz verzichtet also auf einen generellen Zwang zu erneuerbaren Energien, sondern erhebt bei Heizungen die Kosten zum entscheidenden Kriterium. Das Gesetz soll mittelfristig so zu einer deutlichen Senkung des CO2-Ausstosses führen.