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Basler Parlament erklärt Primaten-Initiative rechtlich unzulässig

Die kantonale Volksinitiative "Grundrechte für Primaten" soll nicht dem Stimmvolk unterbreitet werden. Der baselstädtische Grosse Rat hat das im September eingereichte Volksbegehren am Mittwoch für rechtlich unzulässig erklärt.

Mit der Forderung nach Grundrechten für nichtmenschliche Primaten verstösst die Initiative nach Ansicht der Basler Regierung gegen geltendes Bundesrecht. Die Initianten wollten explizit weiter gehen als der klassische Tierschutz, sagte Justizdirektor Baschi Dürr vor dem Parlament.

SP und Grünes Bündnis wollten den Entscheid über die Zulässigkeit der Initiative jedoch dem Appellationsgericht in seiner Funktion als Verfassungsgericht übertragen. Der rechtliche Status von Tieren, insbesondere Primaten, werde inzwischen sehr wohl diskutiert, sei also nicht völlig klar, argumentierte das Bündnis.

Text-Unklarheiten

Die SP warf ein, manche Formulierungen des Begehrens seien etwas unscharf und nicht eindeutig unzulässig. Das Parlament solle daher fair sein und das Gericht die juristischen Fragen prüfen lassen.

Die LDP - vertreten von alt Appellationsgerichtspräsident Jeremy Stephenson - konterte hart: Die Initiative "verstösst in krasser Weise gegen übergeordnetes Recht" und müsse darum unzulässig erklärt werden. Man solle nicht dem Gericht den Schwarzen Peter zuschanzen.

Die Initiative hätte unabhängig von der juristischen Einschätzung "verheerende Folgen für den Life Sciences-Standort", warnte die LDP. Auch für die Regierung liegt ein Verbot von Versuchen an Primaten "nicht im Interesse des Forschungsstandorts Basel-Stadt".

Deutliche Ablehnung

Die anderen Bürgerlichen teilten die LDP-Position. So lehnte der Grosse Rat den linken Antrag mit 51 gegen 41 Stimmen ab, trat also die Entscheidungskompetenz nicht ans Gericht ab. Die Initiative erklärte er darauf mit 75 gegen eine Stimme bei 22 Enthaltungen für rechtlich unzulässig.

Nach Regierungsangaben haben Tierversuche im Stadtkanton stark an Bedeutung verloren: Novartis habe die Primatenhaltung schon per Ende 2016 geschlossen, und Roche wolle diesen Schritt bis Ende 2018 vollziehen. Die Universität Basel habe nie an Primaten geforscht.

Lanciert hatte das kantonale Volksbegehren die "Denkfabrik" Sentience Politics; die nötigen 3000 Unterschriften waren rasch gesammelt. Die Initianten begründen ihr Volksbegehren mit der ihrer Ansicht nach ungenügenden schweizerischen Tiergesetzgebung, die Forschung an Primaten unter teils qualvollsten Bedingungen zulasse.