Wer schön sein will, muss leiden. Damit der oder die aber nicht allzu fest leiden muss, kontrolliert das Basler Gesundheitsdepartement immer mal wieder Läden, die ein bisschen Aufhübschung zum Mitnehmen anbieten. Am vergangenen Samstag haben die Kontrolleure wieder zugeschlagen: Sie haben einen Arzt erwischt, der in einem Nagelstudio Botox-Behandlungen ohne Bewilligung anbot.
Der Deutsche habe «Faltenbehandlungen» durchgeführt, «unter anderem durch Unterspritzen von Botulinumtoxin, bekannt als Botox». Das Nervengift ist von Beverly Hills bis Basel-Kleinhüningen beliebt, um die schon etwas in die Jahre gekommene Haut zu unterspritzen. Dass das Resultat aussieht wie eine reglose Gesichtsmaske: geschenkt. Hauptsache alles straff.
Satte Busse
Grundsätzlich ist die Behandlung erlaubt und wird nicht nur in Nagel-, sondern auch in anderen Kosmetikstudios recht unkompliziert angeboten. Dafür braucht es im Kanton aber eine ärztliche Bewilligung. Die Behandlung wird für den Arzt entsprechend teuer. Denn: «Gemäss Gesundheitsgesetz § 63 kann mit einer Busse von bis zu 50‘000 Franken belegt werden, wer im Kanton Basel-Stadt vorsätzlich ohne Bewilligung bewilligungspflichtige Tätigkeiten vornimmt», schreibt das Gesundheitsdepartement.
Der Arzt jedenfalls wird verzeigt, denn Patientenschutz und Qualitätssicherung liegen dem Kanton auch bei Botoxbehandlungen am Herzen. Wenn man sich schon drastischen Massnahmen des Verjüngungsdiktats unterwirft, dann wenigstens sauber. Die Kontrolle verlief offenbar ebenso gründlich wie eine chirurgische Operation: Beteiligt waren neben dem Gesundheitsdepartement auch das Amt für Wirtschaft und Arbeit, das Migrationsamt und die Kantonspolizei Basel-Stadt.