Bild: Pixabay (Symbolbild)
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Deklarationsmängel bei Fertigsalaten

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Fertigsalate auf ihre Zusammensetzung und Kennzeichnung kontrolliert. Fünf von 24 Proben mussten wegen Deklarationsmängel beanstandet werden.

Die Fertigsalate wurden in vier verschiedenen Läden im Kanton Basel-Stadt erhoben. Es handelte sich um Teigwarensalate, Kartoffelsalate und diverse gemischte Salate. Die Produkte wurden in erster Linie in der Schweiz hergestellt.

Fünf Produkte mussten wegen Deklarationsmängeln beanstandet oder an das zuständige Amt überwiesen werden. Die Mängel bestanden in fehlender Hervorhebung von Allergenen, mangelhafter Nährwertkennzeichnung, nicht dem Inhalt entsprechenden Zutatenlisten, fehlender Datierung und schlechter Lesbarkeit der Deklaration.

Sämtliche untersuchten Allergene und Gluten konnten entweder nicht, nur in kleinsten Spuren oder nur bei entsprechender Kennzeichnung als Zutat oder mögliche Kontamination nachgewiesen werden. In drei Produkten konnte Knoblauch nachgewiesen werden, ohne entsprechende Kennzeichnung. In einem Hörnli-Salat konnten Zwiebeln ohne entsprechende Kennzeichnung nachgewiesen werden. Da es sich bei Knoblauch und Zwiebeln nicht um deklarationspflichtige Allergene handelt, verstecken sich diese Zutaten oft hinter den Begriffen „Gewürze“ oder „Gemüse“, was nicht zu beanstanden ist. Dennoch wurden die Betriebe über diese Befunde informiert, da es üblich ist, diese Zutaten separat aufzuführen.

Da die Beanstandungsquote bei rund 20% lag, werden Fertigsalate laut dem kantonalen Laboratorium bei Gelegenheit wieder kontrolliert.