Zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit wurde der Pkw angehalten und eine Kontrolle durchgeführt.
Bei dem 29-jährigen rumänischen Fahrzeugführer konnte starker Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,34 Promille.
Da er nur im Besitz eines moldawischen Führerscheins ist und diesen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei der zuständigen Behörde umgeschrieben hat, muss er sich nicht nur wegen der Trunkenheit im Strassenverkehr, sondern auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei der Staatsanwaltschaft verantworten.