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E-Zigaretten für Kinder gesetzlich erlaubt: Basler Läden halten sich zum Teil zurück

Gesundheitsschädigend, aber erlaubt: Eine Gesetzeslücke macht den Konsum von E-Zigaretten durch Minderjährige möglich. Geschäfte wie der Basler E-Zigaretten-Shop «bluedoor», sehen sich selber in der Verantwortung und setzen deshalb auf eigene Faust strenge Regeln durch.

Seit Zigarette und Zigarre nur noch sehr bedingt salonfähig sind, sucht die ebenso riesige, wie mächtige Tabak-Industrie nach ebenso lukrativen Alternativen. Aktuell stehen E-Zigaretten an der Spitze der Evolution, wobei sie mit ihrem Namen nicht mehr viel am Hut haben.

Statt Rauch wird bei diesen Taschengeräten Dampf eingeatmet, die zwar unterschiedliche Aromen, aber keinen Tabak mehr enthalten dürfen. Die Tankbehälter werden mit «Liquids» gefüllt, in verschiedenen Geschmacksrichtungen.

Diese «Vaporizer» – also Verdampfer – gibt's ganz normal am Kiosk zu kaufen. Der grosse Unterschied liegt beim Namen: E-Zigaretten fallen immer noch nicht unter das Tabakgesetz. Sie werden nach wie vor vom Lebensmittelgesetz als Gebrauchsgegenstände behandelt.

Die Folge: E-Zigaretten dürfen auch an Jugendliche verkauft werden, die sonst Erwerb und Gebrauch von Glimmstängeln ausdrücklich verboten ist. Die Gesetzesregelung macht das möglich. Egal, wie alt, jeder darf dampfen. Ob Grossvater, Partygänger oder Teeny.

Zu neu, noch nicht geregelt

Der Basler Kantonsarzt Thomas Steffen bestätigt gegenüber barfi.ch: «E-Zigaretten können gesundheitsschädigend sein, weshalb aus gesundheitlicher Sicht vom Konsum abgeraten wird. Die Liquids enthalten toxische Substanzen, die zum Teil krebserregend sind.» Dampfen ist noch eine dieser neuen Formen des Rauchens, die bis heute nicht gesetzlich geregelt sind. So ist den Händlern z.B. der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids zwar verboten, die Einfuhr aus dem Ausland bis zu 150 Milliliter jedoch völlig legal. 

Wer glaubt, hier greife wenigstens der Nichtraucherschutz, der irrt: E-Zigaretten fallen auch nicht unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Das heisst, dass grundsätzlich überall gedampft werden darf. Es ist Institutionen und Restaurants jedoch erlaubt, den Konsum selbstständig zu verbieten, wie es die SBB zum Beispiel tun.

Basler Schulen haben auf Anregung des Kantonsarztes nun reagiert: «Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt empfiehlt beispielsweise Schulen, den Konsum von E-Zigaretten in die Hausordnung aufzunehmen und sie gleich zu behandeln wie den Konsum von herkömmlichen Tabakprodukten», so Steffen.

Obwohl die Vaporizer an fast jedem Kiosk erhältlich sind, ist dort nicht viel Beratung und Fachkenntnisse zu erwarten. Deshalb bevorzugen ernsthaft Interessierte den Fachhandel. In Basel heisst einer der Spezialisten «bluedoor», sein neuster Standort wurde an der Gerbergasse 16 eröffnet. Und tatsächlich ist «bluedoor» nach Rechtslage denn auch ein reines Lebensmittelgeschäft,  sagt Kantonsarzt Thomas Steffen. 

Einige Verkäufer nehmen Jugendschutz selbst in die Hand

Angesprochen auf die nicht vorhandene Altersbeschränkung für E-Zigaretten sagt «bluedoor»-Geschäftsleiter Fabio Maggio: «Ja,das ist mir bewusst. Trotzdem wird niemand unter 18 Jahren etwas in unserem Geschäft kaufen können.» Sowohl die Geräte, wie auch die Flüssigkeiten seien für Minderjährige tabu.

Sie seien nicht die einzigen, die das so handhaben, sagt Maggio; «Eigentlich halten sich fast alle Fachhändler in diesem Bereich freiwillig an das selbstauferlegte Mindestalter.» Kleinere Tabakläden, welche die Produkte nebenher anbieten und auch an Jüngere verkaufen, seien die Ausnahme, doch es gibt sie. 

Diese Gesetzeslücke dürfte noch eine Weile anhalten. Ein entsprechendes Tabakproduktegesetz auf nationaler Ebene ist erst in Arbeit. Der Zeitplan gemächlich: Gesetz und die nötigen Verordnungen sollen laut Bund frühestens 2018 in Kraft treten. Deshalb geben sich Läden wie Maggios «bluedoor» freiwillig eigene, strenge Regeln – im Bewusstsein, dass es in der Zwischenzeit immer noch Verkaufsstellen gibt, die Kindern jedes Alters E-Zigaretten problemlos anbieten. 

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