Erstinstanzlich war der 2006 aus der Türkei in die Schweiz eingereiste Mann zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das baselstädtische Appellationsgericht bestätigte den Schuldspruch, verkürzte jedoch die Freiheitsstrafe.
Das Bundesgericht kommt in seinem am Montag publizierten Urteil zum Schluss, dass die Rügen des Verurteilten zu seinem Verfahren unbegründet seien. Der Mann hatte unter anderem geltend gemacht, dass seine Teilnahmerechte bei Befragungen von Zeugen und Auskunftspersonen während der Untersuchung verletzt worden seien.
Auch sei kein psychiatrisches Gutachten von ihm erstellt worden, bemängelte der Mann. Er brachte vor, er habe zur Tatzeit ein Blackout gehabt.
Zudem habe eine mediale Vorverurteilung stattgefunden, was weder unter dem Gesichtspunkt der Fairness des Verfahrens noch bei der Strafzumessung berücksichtigt worden sei.
Der Verurteilte war im Dezember 2012 mit einer geladenen Waffe in die Wohnung der von ihm getrennt lebenden Ehefrau gekommen. Dort wollte er seine Tochter sehen. Diese brachte er ins Schlafzimmer, bevor er auf die beiden Schwiegereltern und seine Frau schoss. Der Schwiegervater verstarb noch am Tatort. Die beiden Frauen erlitten schwere Verletzungen an Ober- und Unterschenkel.