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Fehlende Autoversicherung führte Grenzwächter auf die Spur

Aufgrund einer fehlenden Autoversicherung kamen Schweizer Grenzwächter auf die Spur von missbräuchlich verwendeten Dokumenten. Ein Kameruner versuchte mit echten französischen Ausweispapieren die Schweizer Grenzwächter am Autobahnübergang Base-St. Louis zu täuschen. Bei der Durchsuchung des Gepäcks stiessen die Grenzwächter auf ein anderes Dokument, welches ihn als Asylsuchenden in Belgien auswies. Der Mann wurde der Kantonspolizei Basel-Stadt übergeben.

Vor wenigen Tagen führten Grenzwächter am Autobahnübergang Basel-St. Louis bei der Einreise in die Schweiz Zoll- und Fahrzeugkontrollen durch. Bei der Überprüfung eines Autos, welches mit Genfer Kontrollschildern versehen war, stellten die Grenzwächter fest, dass kein Versicherungsschutz mehr vorhanden war.

Täuschungsversuch misslingt

Darauf wurde der Fahrer, welcher sich mit französischen Dokumenten auswies angesprochen. Er sagte, dass die Versicherung bezahlt sei und er die Bestätigung zu Hause habe. Als die Grenzwächter den vorgelegten Ausweis mit der anwesenden Person verglichen, kamen Zweifel über deren Identität auf. Gemäss dem echten Aufenthaltspapier handelte es sich um einen 37-jährigen Bürger der Zentralafrikanischen Republik mit Wohnsitz in Mittelfrankreich. Auch der vorgelegte echte französische Führerschein, welcher die gleichen Personalien wie das Aufenthaltspapier auswies, überzeugte die Grenzwächter nicht. Bei der folgenden Gepäckkontrolle kam in einem Buch eine Asylbescheinigung aus Belgien zum Vorschein, welche das Foto des Lenkers trug. Darin war er als 47-jähriger Kameruner unter einem anderen Namen vermerkt. Er gab an, die ihm nicht zustehenden Ausweise von einer Verwandten erhalten zu haben und dass er schon länger in der Schweiz weile. Er wurde der Kantonspolizei Basel-Stadt übergeben.

Missbrauch von echten Dokumenten

Schweizer Grenzwächter stellen immer wieder den Missbrauch von echten Dokumenten fest. Pro Jahr sind es in der Nordwestschweiz mehrere Dutzend Fälle, bei welchen sich ausländische Reisende bei Kontrollen mit echten, aber ihnen nicht zustehenden Dokumenten ausweisen.