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Französischer Feiertag am 14. Juli 2017 mit Fahrverbot für Lkw hat Auswirkungen in D + CH

Am Freitag, den 14. Juli 2017, ist in Frankreich ein gesetzlicher Feiertag. Entsprechend der französischen Verkehrsvorschriften besteht an Feiertagen für Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,49 Tonnen ein Fahrverbot. Dieses Fahrverbot für Lkw gilt am Donnerstag, den 13.07.2017, ab 22:00 Uhr, bis Freitag, den 14.07.2017, 22:00 Uhr.

In den vergangenen Jahren führte das Fahrverbot in Frankreich vor der Zollanlage Weil immer wieder zu langen Lkw-Staus auf zwei Fahrstreifen, der sich erst in den Nachmittagsstunden verringerte.Vor der ehemaligen Zollanlage Neuenburg bildete sich in den Vorjahren ebenfalls immer ein langer Rückstau zum Teil auf dem Standstreifen und dem rechten Fahrstreifen, teilweise bis zu einer Länge von 15 km. Erfahrungsgemäß verringert sich der Rückstau erst in den Nachtstunden nach Aufhebung des LKW-Fahrverbots in Frankreich langsam.  

Um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden, wird empfohlen: bei der Disposition die Fahraufträge in Richtung Frankreich auf einen Ausweichtermin zu legen, rechtzeitig einen Parkplatz an der Autobahn oder einem Tank- und Rasthof aufzusuchen, ggf. auch auf die Parkplätze in der Gegenrichtung auszuweichen und Verkehrswarnfunkdurchsagen zu beachten.  

Bei Stau gilt: nicht überholen, zeitlich temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten, auf rechtem Fahrstreifen aufreihen,  a Kolonnenende Warnblinklicht einschalten und Ein- u. Ausfahrten von Parkplätzen und Anschlussstellen freihalten.