Die hinter dem Kind herfahrende und verantwortliche erwachsene Radfahrerin setzte auf dem Trottoir ihre Fahrt mit dem Kind fort. Die Radfahrerin beging Führerflucht. Sie kümmerte sich nicht um die verletzte Fussgängerin, obwohl sie vom Unfall und den Verletzungen Kenntnis hatte.
Personen, welche Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten sich bei der Verkehrspolizei, zu melden.