Bild:as/Montage Lara Hiebenthal
Bild:as/Montage Lara Hiebenthal
  • WSU
  • Aktualisiert am

Gegendarstellung

Auf Basis des Zivilgesetzes Art. 28 g ff verlangt das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt folgende Gegendarstellung, die Redaktion von barfi.ch hält an ihrer Darstellung fest.

Im Beitrag vom 6. Juni schreibt barfi.ch unter dem Titel «Das Amt für Verschleierung: Basler AUE führt Parlament und Öffentlichkeit an der Nase herum», das Amt für Umwelt und Energie habe das Parlament an und die Öffentlichkeit offensichtlich getäuscht. Im Fall des Spielplatzes Ackermätteli habe das AUE auf zahllose Medienanfragen und auf eine Interpellation hin von Messungen gesprochen, die es gar nicht gäbe. Zahlreiche Behauptungen im Beitrag sind falsch.

Falsch ist die Behauptung, wonach das AUE von Messungen spricht, die es gar nicht gebe. 

Richtig ist: Das AUE hat auf dem Ackermätteli im Jahr 2013 den Oberboden an zwei Stellen auf dem Spielplatz umfangreich untersucht und dabei keine beunruhigenden Verunreinigungen gefunden. Rund um das Areal wurde zudem das Grundwasser an mehreren Stellen untersucht. Es wurde keine Überschreitung von Grenzwerten festgestellt. Bei den Bauarbeiten des Spielplatzes Ackermätteli im Jahr 2012 wurden bis zu 70 Zentimeter des Bodens abgetragen, dabei wurden keine chemischen Verunreinigungen, auffällige Verfärbungen oder verdächtige Gerüche festgestellt. 

Falsch ist die Behauptung, wonach die AUE-Verantwortlichen immer wieder behaupten würden, beim Spielplatz Ackermätteli liege kein Chemieschlamm.

Richtig ist: Die AUE-Verantwortlichen haben nie ausgeschlossen, dass um den Spielplatz Ackermätteli sogenannter Chemieschlamm liegt. Denn grosse Teile des heutigen Klybeckquartiers wurden vor über hundert Jahren mit verschiedenen Abfällen (Bauschutt, Schlacken und Aschen, Siedlungs- und Gewerbeabfälle) aufgeschüttet. Es handelt sich somit um einen belasteten Standort, der im öffentlich zugänglichen Kataster eingetragen ist.

Falsch ist die Behauptung, dass alle Untersuchungen immer auf Höhe Schlossgasse enden würden.

Richtig ist: Über 400 Bohrungen für Boden- und Grundwasseruntersuchungen wurden im Klybeckquartier ausgeführt, unter anderen auch rund um das Ackermätteli und somit über die Schlossgasse hinaus. Standorte und Art der Bohrungen sind im öffentlich zugänglichen Bohrkataster des Kantons eingetragen.

Falsch ist die Behauptung, wonach das AUE das Parlament und die Öffentlichkeit offensichtlich getäuscht habe.

Richtig ist: Die Beantwortung der Interpellation Kölliker ist korrekt und entspricht – überprüfbar – den Tatsachen. Das AUE hat zudem alle Medienanfragen transparent und korrekt beantwortet und insbesondere den Journalisten von barfi.ch eingeladen und ihm sämtliche Unterlagen gezeigt. Von Täuschung kann keine Rede sein.