Screenshot claraturm.ch
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Grünes Licht aus Lausanne für Basler Claraturm

Das Bundesgericht hat eine weitere Beschwerde gegen das Basler Claraturm-Hochhausprojekt erledigt: Diesmal wurde die 2016 erteilte Baubewilligung angefochten, doch das Bundesgericht trat wegen offensichtlichen formalen Mängeln gar nicht erst darauf ein.

Das baselstädtische Bau- und Gastgewerbeinspektorat hatte das Baugesuch im Juli 2016 gutgeheissen und war dabei eine Einsprache des Beizers Andreas Bernauer nicht eingetreten. Dieser blitzte in der Folge auch beim Bauinspektorat, dem Appellationsgericht und am 31. Oktober beim Bundesgericht ab, wie die "bz Basel" am Montag online publik machte.

"Der Beschwerdeführer vermag mit der Darstellung seiner Sicht der Dinge nicht aufzuzeigen, dass das Verwaltungsgericht in rechts- bzw. verfassungswidriger Weise die Rügen gegen die Bestimmungen des Bebauungsplanes als zu spät erhoben beurteilte", hält das höchste Schweizer Gericht im auf seiner Homepage publizierten Urteil fest.

Es tritt gar nicht auf Bernauers Beschwerde ein, weil diese "den gesetzlichen Formerfordernissen offensichtlich nicht" genüge. Angesichts der Ausgangslage hatte das Bundesgericht auf die Einholung von Vernehmlassungen verzichtet. So hat es dem Unterlegenen mit dem Urteil auch keine Kosten auferlegt.

Für den Claraturm-Komplex muss am Riehenring eine historische Häuserzeile weichen, wo Bernauer eine Bar betreibt. Den 2012 aufgelegten Bebauungsplan hatte der Grosse Rat 2013 für verbindlich erklärt. Eine Referendumsabstimmung fiel 2013 zugunsten des Claraturm-Bebauungsplans aus. Seither kämpfte Bernauer vor Gerichten weiter, blitzte aber bereits im Mai 2015 in Lausanne erstmals ab.

Bei der Vorstellung der Pläne des 29-stöckigen respektive 90 Meter hohen Gebäudes mit 170 Wohnungen hatte der UBS Immobilienfonds Sima als Investor 2011 des 100-Millionen-Projekts noch auf eine Realisierung innerhalb von vier Jahren gehofft.

Die Gegner des Claraturms gaben im Referendums-Abstimmungskampf primär an, die stimmungsvollen Altbauten erhalten zu wollen. Deren Denkmalschutzwürdigkeit hatte das kantonale Appellationsgericht 2008 indes rechtskräftig verneint. Der solitäre Turm dürfte dem Kanton Basel-Stadt zudem rund fünf Millionen Franken Mehrwertabgabe bringen.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag vom 4. Oktober 2016.