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  • Kenneth Steiner
  • Aktualisiert am

Günstig, aber verboten: Mit einem deutschen Taxi durch Basel

Mit einem deutschen Taxi mal eben kurz zum Euroairport, um Geld zu sparen? Kein Problem, denken Sie? Doch! Denn Fahrten von deutschen Anbietern sind zwar günstiger, doch in Basel nur teilweise erlaubt.

Deutsche Taxis nutzen gegenüber der Schweizer Konkurrenz einen Preisvorteil und buhlen damit um Kunden in der Schweiz. Immer wieder sieht man in Basel Taxis mit deutschem Kennzeichen vorbeifahren. Die Versuchung ein solches aufgrund der niedrigeren Preise auch mal selbst zu bestellen, ist zugegeben hoch. Erlaubt ist dies allerdings nur bedingt. Deutsche Taxifahrer dürfen nur dann in Basel Passagiere transportieren, wenn sie diese auch über die Landesgrenze fahren. Die Richtung spielt dabei keine Rolle. Will also ein Weiler nach Basel, darf er problemlos ein deutsches Taxiunternehmen engagieren. Will ein Basler nach Lörrach, geht das auch. Von Zuhause in Basel an den EuroAirport mit einem deutschen Taxi zu fahren, um Geld zu sparen, ist jedoch verboten. Das Stichwort ist Kabotageverbot.

Höhere Kosten in der Schweiz

Die deutsche Konkurrenz drückt den hiesigen Fahrern aufs Portemonnaie: Die Deutschen bieten Kilometerpreise von 2.40 Euro (umgerechnet Fr. 2.80). Da können hier ansässige Taxiunternehmer nicht mithalten. Sie verlangen 4.30 Franken pro gefahrenen Kilometer. Verantwortlich für die Preisunterschiede sind die höheren Lohnkosten, die strengen Gesetze sowie anfallende Gebühren in der Schweiz. Ein Schweizer Taxifahrer verdient im Basislohn zwischen 3500 und 3800 Franken pro Monat. In Deutschland erhält ein Vollangestellter rund 1500 Euro. Da ist es selbsterklärend, dass das Taxiunternehmen aus Deutschland einen tieferen Preis, zum Beispiel für eine Fahrt an den Flughafen, anbieten kann als ein Basler Taxianbieter. Und dass Herr und Frau Basler beim Weg in die Ferien auch beim Taxi sparen wollen, kann ihnen auch niemand übelnehmen. Uwe Schierer, Geschäftsführer der Taxi Zentrale Lörrach, kennt die Verlockung. «Es kommen sehr häufig Anfragen aus der Schweiz per Telefon oder Mail, wo direkt nach den Preisen gefragt wird, weil wir etwa um die Hälfte günstiger sind als die Schweizer Taxiunternehmer». Er sagt aber auch, dass solche Anfragen grundsätzlich wegen des geltenden Schweizer Gesetzes abgesagt werden. Und trotz des Bewusstseins der deutschen Nachbarn über die Gesetzgebung, kommt es immer mal wieder vor, dass ein Taxi mit deutschem Kennzeichen eine Tour innerhalb von Basel durchführt.

Grenzwache führt Kontrollen durch

Das Grenzwachkorps der Region ist sich der Problematik bewusst. Wie der stellvertretende Leiter Kommunikation der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) David Marquis gegenüber barfi.ch mitteilt: «Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) kontrolliert im Bereich der Kabotage risikoorientiert und lagegerecht. Dies betrifft auch Taxis. Nähere Angaben können wir aus einsatztaktischen Gründen nicht machen».

Unterstützung bekommt die Zollverwaltung teilweise auch von der Kantonspolizei Basel-Stadt. Da die Zuständigkeit für das Kabotageverbot beim Zoll und nicht bei der Polizei liegt, führt die Kantonspolizei keine gezielten Kontrollen in diesem Bereich durch, «sondern nur im Rahmen ihrer üblichen Kontrolltätigkeit», sagt Mediensprecher Toprak Yerguz.

Trotz dem Bewusstsein über das Kabotageverbote bei deutschen Taxiunternehmen, werden die grenznahen Taxiunternehmen noch viele Anrufe aus der Schweiz mit «Nein» beantworten müssen. 

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