Der Landratssaal in Liestal: Bild: basellandschaft.ch
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Kanton BL: Modernes Finanzhaushaltsrecht ab 1. Januar 2018

Der Regierungsrat setzt das neue Finanzhaushaltsrecht per 1. Januar 2018 in Kraft. Der Kanton Basel-Landschaft erhält damit ein zeitgemässes Finanzhaushaltsrecht nach dem Vorbild des Bundes und anderer Kantone. Dessen Kernelemente sind der vierjährige Aufgaben- und Finanzplan (AFP) und die Schuldenbremse. Damit wird das rund 30-jährige bisherige Finanzhaushaltsgesetz abgelöst.

Das Baselbieter Stimmvolk hat dem neuen Finanzhaushaltsgesetz  am 24. September 2017 zugestimmt und so die Weichen für eine moderne Finanzpolitik gestellt. Der Regierungsrat setzt nun das neue Gesetz zusammen mit der Finanzhaushaltsverordnung per 1. Januar 2018 in Kraft. Der Kanton Basel-Landschaft verfügt damit über ein zeitgemässes Finanzhaushaltsrecht und Steuerungsinstrumente nach dem Vorbild des Bundes und anderer Kantone.

Bestimmung zu AFP-Anträgen bereits in Kraft
Ebenfalls per 1. Januar 2018 tritt die teilrevidierte Geschäftsordnung des Landrats in Kraft. Ein erster Teil der Geschäftsordnung ist bereits seit dem 1. November 2017 in Kraft. Somit kann der Landrat in der laufenden Debatte erstmals mittels AFP-Anträgen auf die mittelfristige Finanzplanung Einfluss nehmen.

Schuldenbremse verlangt mittelfristigen Ausgleich

Als neue rote Linie der Finanzpolitik dient die auf die kommenden vier Jahre ausgerichtete Schuldenbremse. Sie verlangt den mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung. Defizite der vergangenen vier Jahre müssen in den kommenden vier Jahren mindestens kompensiert werden. Der Schutz des Eigenkapitals wird mit einem Warn- und Mindestwert gewährleistet, der nicht unterschritten werden darf. Regierungsrat und Landrat müssen Massnahmen ergreifen, falls diese Vorgaben der Schuldenbremse nicht eingehalten werden.

Aufgaben- und Finanzplan wird gesetzlich verankert

Der vierjährige Aufgaben- und Finanzplan (AFP) ist das zentrale Planungsinstrument für Regierungsrat und Landrat. Er beinhaltet das Budget für das Folgejahr und den Finanzplan für die anschliessenden drei Jahre. Regierungsrat und Landrat sind dadurch verpflichtet, die mittel- und langfristig verantwortbare Entwicklung der Kantonsfinanzen im Auge zu behalten. Zudem wird mit dem neuen Finanzhaushaltsgesetz eine regelmässige Aufgabenüberprüfung verankert. Dies soll künftige Sparpakete vermeiden.

Erhöhung der Ausgabenkompetenzen

Als weiteres Element des neuen Finanzhaushaltsrechts werden die Finanzkompetenzen von Landrat und Regierungsrat angepasst. Diese waren bis anhin – auch im Vergleich zu anderen Kantonen – deutlich zu tief angesetzt.