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Kantonales Laboratorium Basel-Stadt: Viele Deklarationsmängel bei fremdländischen Lebensmittel

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Lebensmittel aus verschiedenen Kulturen auf ihre Zusammensetzung und Kennzeichnung kontrolliert. 17 von 24 Produkten mussten wegen Deklarationsmängeln beanstandet werden. Bei zwei Produkten, welche nicht deklarierte Milchbestandteile enthielten, wurde ein Verkaufsverbot ausgesprochen.

In sechs verschiedenen basel-städtischen Geschäften wurden 24 Proben risikobasiert erhoben. Das Sortiment ging von Getränken über Süssspeisen zu speziellen Fertiggerichten. Sieben Produkte enthielten Kokosnuss. Die Lebensmittel stammten aus Thailand, Grossbritannien, Brasilien, Dominikanischer Republik, Ghana, Iran, Sri Lanka, Vietnam, Deutschland, Italien, Taiwan, Türkei und der Schweiz.
17 Proben mussten wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden. Die Mängel waren fehlende Hervorhebung von Allergenen in der Zutatenliste, fehlende, falsche oder täuschende Sachbezeichnung, keinerlei Angaben in einer Amtssprache, unklare Bezeichnung einer Zutat, fehlende Angabe der Adresse des Herstellers, Importeurs oder Verkäufers, mangelhafte Nährwertkennzeichnung, falsche Datierungsangabe, divergierende Zutatenlisten in verschiedenen Sprachen, fehlende Angabe von Farbstoffen oder natürlich färbenden Lebensmitteln, fehlende Mengenangabe für das Produkt sowie schlechte Lesbarkeit. Einen Verkäufer mussten wir darauf aufmerksam machen, dass eines seiner Produkte seit fast zwei Jahren abgelaufen war.
Beim Allergen Milch wurde bei zwei Produkten ein Verkaufsverbot ausgesprochen. In einer Süssspeise aus Thailand konnten Milchbestandteile nachgewiesen werden. Der Verkauf des Produktes ohne den Hinweis „enthält Milch“ wurde umgehend verboten. In einem Getreideprodukt aus der Türkei konnten ebenfalls grössere Mengen Milchbestandteile nachgewiesen werden, obwohl auf der Verpackung keinerlei Angaben darauf hindeuteten. Die Abgabe dieses Produktes ohne den Hinweis auf Milch wurde per sofort verboten. In einem „Mürbteig-Süssgebäck“ aus Italien wurden grosse Mengen Gluten ohne entsprechende Deklaration nachgewiesen. Der Fall wurde zur abschliessenden Beurteilung an das zuständige Amt überwiesen.
Aufgrund der hohen Beanstandungsquote (70%) drängt sich eine erneute Kontrolle von solchen Produkten auf.