In Deutschland sind die Koranverteilung der Aktion «Lies!» verboten. Inzwischen in Basel auch ein bisschen. Bild: Keystone
In Deutschland sind die Koranverteilung der Aktion «Lies!» verboten. Inzwischen in Basel auch ein bisschen. Bild: Keystone
  • Andy Strässle

Koranverteilaktionen im Kleinbasel: Ein bisschen verboten und ein bisschen nicht

Die Kritik an den Koranverteilaktionen am Claraplatz war hart. Für ein Verbot der Standaktionen der Salafisten am Claraplatz fehlte allerdings die rechtliche Handhabe. Mit dem neuen Gesetz zur Nutzung des öffentlichen Raums soll es nun klappen. Aber es bleibt ausgerechnet am Baudepartement hängen.

Die Koran-Verteilaktionen «Lies!» der Salafisten am Claraplatz waren letzten Sommer in Basel heiss umstritten. In Deutschland sind diese Aktionen wegen «Volksverhetzung» seit 2011 verboten. Auch in Basel sorgte die Aktion für Schlagzeilen. Vor allem, weil auf den beigelegten Flugblättern offenbar hetzerische Inhalte zu finden waren. Das allerdings auf Arabisch. Der Erfolg der Verteilaktionen ist schwer zu fassen. Es sind eher die Salafisten, die einen radikalen Islam vertreten, die umstritten sind. Lange fehlte die Handhabe gegen ein Verbot solcher Aktionen. Mit der Überarbeitung des NöRV, dem Gesetz zur Nutzung des öffentlichen Raums, könnten nun aber solche Aktionen durchaus unterbunden werden.

«Verbot» ist kein «Verbot»

Auf Anfrage von barfi.ch will etwa die Sprecherin des Präsidialdepartements, Melanie Imhof, nicht von einem «Verbot» sprechen. Sie sagt: «Drucksachen mit gemeinnützigem, wohltätigem, wissenschaftlichem, politischem oder religiösem Inhalt sind bewilligungsfrei möglich, beziehungsweise im Zusammenhang mit Standaktionen meldepflichtig. Daran soll in der NöRV festgehalten werden. Es wird indes neu klar geregelt, welche Drucksachen und Inhalte im öffentlichen Raum nicht verbreitet werden dürfen.»

Bei der Frage nach diesen Inhalten wird die Geschichte dann etwas schwammiger, da das Baudepartement für den öffentlichen Raum zuständig ist. Sprecher Daniel Hofer erläutert das neue Gesetz: «Mit der Formulierung «und dazugehörige Informationsverbreitungen» kann auch das Verteilen einer an und für sich zulässigen Drucksache, wie etwa einer religiösen Schrift, unzulässig sein, wenn dabei Informationen verbreitet werden, welche rassistische oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Inhalte verbreiten. Der Katalog unzulässiger Inhalte ist identisch mit demjenigen aus der Plakatverordnung und die entsprechende Praxis kann neu auch für die Drucksachen übernommen werden. Die NöRV bietet demnach einen Hebel gegen Verteil- und Standaktionen, die den genannten Vorschriften zu wider laufen. Ob dies bei den «Lies»-Aktionen zutrifft, muss im Einzelfall geprüft werden.» Klingt umständlich und ist es auch. Die Verteilaktionen müssten also geprüft werden. Das Baudepartement wird dies wohl kaum tun.

Die Frage nach dem Inhalt

Auch Hofer will nicht von einem «Verbot» sprechen. Auch die Frage, wer denn beurteilen soll, ob ein Inhalt diskriminierend oder ob eben die «öffentliche Sicherheit» gefährdet sei, will das Baudepartement sicher nicht alleine beantworten. Es ist ja schliesslich fürs Bauen zuständig. Hofer meint: «Falls unzulässige Drucksachen einfach auf der Strasse ohne Stand verteilt werden, kommt die NöRV auch zur Anwendung, das Bau- und Verkehrsdepartement ist dann aber nicht für ihre Einhaltung zuständig.»

Irgendwie ist es baslerisch: Da will man die Schraube anziehen, aber nur ein bisschen. So wird die Koranverteil-Diskussion wohl bald wieder in die nächste Runde gehen. Doch das ist irgendwie auch sympathisch. Denn ein Flugblatt das keiner versteht, hetzt wohl auch niemanden auf.

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