Gemäss Lärmschutz-Verordnung müssen sämtliche Hochleistungsstrassen bis zum 31. März 2018 lärmsaniert sein. Für den A22-Abschnitt Liestal Altmarkt bis Galerie Lausen existiert ein Lärmsanierungsprojekt aus dem Jahr 2010. Dieses sieht vor, am Ergolzviadukt Lausen die Lärmschutzwände auf vier Meter zu erhöhen, da mit lärmmindernden Asphaltbelägen auf Brücken nicht das gewünschte Resultat erreicht werden kann. Wo hingegen möglich, nämlich in den Abschnitten ausserhalb des Ergolzviadukts, sind lärmarme bzw. lärmmindernde Deckbeläge vorgesehen.
Im Zuge der notwendigen Belagssanierung sollen nun Asphaltbeläge, die den Lärmschutz auf diesem Abschnitt unterstützen, eingebaut werden. Es handelt sich hierbei nicht um die Umsetzung des Lärmsanierungsprojekts. Die Umsetzung von Massnahmen aus dem Lärmsanierungsprojekts würde bedeuten, dass sämtliche Massnahmen des Projekts – auch nach der Übergabe der A22 an den Bund – durch den Kanton finanziert werden müssten (ca. 12 Mio. Franken).