Seit bald einmal 4¼ Jahren müssen sich Mietparteien, die seit Langem im Häuserensemble am Burgweg wohnen, gegen eine Massenkündigung wehren. Diese wurden bereits am 24. Januar 2013 durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) ausgesprochen. Rechtliche Argumente, die Kündigungen als missbräuchlich gelten zu lassen, sehen die Mietparteien zur Genüge. Für sie handelt es sich um renditegetriebene «Kündigungen auf Vorrat». Anders entschied das Basler Appellationsgericht am 6. Februar 2017, welches der Eigentümerin recht gab.
Drei Mietparteien wehren sich nun fristgerecht beim Bundesgericht gegen diese Haltung der kantonalen Gerichte. MV Basel-Vertrauensanwältin Diana Göllrich hat die drei Rechtsschriften im Umfang von 25, 27 und 30 Seiten verfasst. Sie argumentieren, dass anfangs 2013 gar kein greifbares Bauprojekt vorgelegen habe - sogar heute, nach über vier Jahren, gibt es noch keine gültige Baubewilligung. Ebenfalls noch im Jahr 2013 hatte die Abbruchschutzbehörde den Umbau untersagt.
Inventar schützenswerter Bauten
Nicht nur die drei Mietparteien und der MV Basel 1891 hoffen auf einen Erfolg in Lausanne. Das Häuserensemble am Burgweg ist Teil des «Inventars der schützenswerten Bauten». Es ist daher im öffentlichen Interesse, den jetzigen guten Zustand der bezahlbaren Wohnungen zu erhalten. Die BLPK demgegenüber will sie einer qualitativ unbedeutsamen Auskernung im Innern unterziehen und will zusätzlich auch die wertvollen Terrassen baulich angreifen. Ein weiteres Stück Quartieratmosphäre und Nachbarschaftshilfe droht so zu zerbröckeln.