Am 1. 1. 2018 werden verschiedenste Erlasse wirksam. Insgesamt kann Basel-Stadt 31 Punkte auflisten, wo für das neue Jahr Modifikationen im kantonalen Gesetz vorgenomm wurden. Mit diesen Änderungen müssen die Basler ab dem 1. Januar unter Anderem rechnen:
Höhere Ausgaben für Krankenversicherung
Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung steigen im nächsten Jahr durchschnittlich um etwas mehr als viereinhalb Prozent, wie der Kanton mitteilt. Für Erwachsene beträgt der Anstieg 4,3 Prozent, für Kinder 4,7 und für junge Erwachsene 5,1 Prozent.
Auch die Prämienbeiträge des Kantons für einkommensschwache Haushalte wird entsprechend angepasst.
CO2-Steuer und Taxi-Ruhegesetz
Die Steuer auf Personenwagen wird in Zukunft nicht mehr über den Hubraum berechnet, sondern auf Basis des Leergewichts und der CO2-Emissionen pro gefahrenem Kilometer. Sie beträgt neu 1.25 CHF pro Kilogramm Leergewicht und 1.60 CHF pro Gramm ausgestossenem CO2.
Zudem wurde die Verordnung zu Arbeits- und Ruhezeiten von Taxifahrerinnen und -fahrern totalrevidiert. Das veraltete Gesetz aus 1982 wird verworfen und die Verordnung die eidgenössischen Bestimmungen der neuen Taxigesetzgebung angepasst.
Auch Gäste kosten in Zukunft mehr
Auf jede Person, die in Basel in einem Hotel, Bed and Breakfast, einer Jugendherberge oder einer Airbnb-Wohnung übernachten, wird eine Kurtaxe erhoben. Der Kanton hat jetzt entschieden, dass diese Taxe, in Basel Gasttaxe genannt, im neuen Jahr von 3.50 auf 4.00 Franken erhöht werden soll. Mit den zusätzlichen Einnahmen will der Kanton das Angebot an attraktiven touristischen Leistungen fördern. Zu diesen Leistungen zählt beispielsweise auch die BaselCard, die Gästen eine gratis Nutzung des ÖV oder des städtischen Gäste-WiFi's erlaubt.