Bild: barfi.ch
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  • Kenneth Steiner
  • Aktualisiert am

Paketdiebe in Basel: Wer bezahlt für mein gestohlenes Paket?

Immer wieder werden Pakete aus dem Milchkasten oder dem Hauseingang gestohlen. Barfi.ch zeigt, wer in solchen Fällen haftet und wie man sich vor den Diebstählen schützen kann.

Online neue Schuhe bestellt und vielleicht gleich noch das neue IPhone X? Laut der Versandbestätigung wurde die Waren abgeschickt und zugestellt, doch die Pakete wurden nie im Briefkasten vorgefunden. Eine Situation die auch in Basel häufig vorkommt und oftmals einen Diebstahl zur Ursache hat, wie Peter Gill von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt bestätigt, «letztes Jahr gingen bei uns dutzende von Anzeigen ein».

Die dreistesten unter den Paketdieben sind die sogenannten Bestellungsbetrüger. Sie bestellen mittels illegal erstandenen Kreditkartendaten allerlei Dinge in Onlineshops an eine Adresse ihrer Wahl. Die Daten erhalten die Diebe meistens mittels Pishing. Pishing bedeutet, dass die Betrüger über E-Mails oder gefälschten Websites an persönliche Daten der Webnutzer gelangen.

Die Betrüger warten den Zeitpunkt ab an dem die Post oder private Paketdienste die von ihnen bestellte Ware an die von ihnen gewählte Adresse zustellen und sie die Pakete dann ganz einfach aus dem Briefkasten klauen können. «Auch solche Fälle sind uns bekannt» verrät Peter Gill. Um Betrüger die mit dieser Masche operieren aufspüren zu können, verfügt die Stawa Basel-Stadt über Spezialisten, welche im Bereich IT-Forensic tätig sind.

Päckli auf Briefkasten - Post haftet

Doch wer bezahlt für ein gestohlenes Paket? «Ist das Paket im Milchkasten des Empfängers deponiert, endet der Transportauftrag der Post – und damit auch die Haftung», informiert Jacqueline Bühlmann, Mediensprecherin der Post. Der Schaden kann also nicht einfach auf die Post abgewälzt werden. Die Post haftet zwar auch für nicht eingeschriebene Paketsendungen bis maximal 500 Franken, aber nur falls das Paket nicht korrekt zugestellt wurde. Nicht korrekt zugstellt bedeutet, wenn ein Paket für den Milchkasten zu gross ist und der Pöstler es einfach in den Hauseingang stellt, anstatt es wieder mitzunehmen.

Der Empfänger kann bei der Post auch einen Ort angeben, z.B. beim Nachbarn oder vor die eigene Haustüre, an dem das Paket deponiert werden soll, falls es nicht in den Briefkasten passen sollte. Doch auch in diesem Fall gibt die Post die Haftung an den Empfänger ab. Nicht möglich ist diese Form der Zustellung bei Paketen mit der Zusatzleistung «Eigenhändig», bei Sendungen in Dispoboxen, mit der Zustellanweisung «Keine Zustellung ins Ablagefach oder an Nachbar, keine Deponierung» sowie mit der Lösung «Juristische Urkunden mit Spezialzustellung».

Versicherung meistens nutzlos

Grundsätzlich gilt, dass das gestohlene Pakete aus dem Milchkasten von der Hausratsversicherung des Empfängers gedeckt sind, sofern er gegen einfachen Diebstahl abgesichert ist. Das Problem hierbei ist meistens der Selbstbehalt des Empfängers. Der kann je nach Versicherungsvertrag bei 200 bis 300 Franken liegen.

Wenn Sie vermeiden wollen, dass Pakete aus dem Briefkasten gestohlen werden, können Sie von der Post oder einer anderen Versandfirma verlangen, dass die bestellten Pakete mit «Signature» verschickt. Bei dieser Zustellart darf das Paket nicht in den Briefkasten gelegt werden, es muss dem Empfänger gegen Unterschrift übergeben werden.

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