Übergabe des Baselbieter Preis für Freiwilligenarbeit 2016 durch Regierungsrat Isaac Reber an Martin Madörin und Barbara Strassmann, Co-Leitung Fachstelle für Jugendarbeit, und Pfarrer Dietrich Jäger, Präsident Amtspflege Fachstelle für Jugendarbeit. (Bild: ©kath.ch)
Übergabe des Baselbieter Preis für Freiwilligenarbeit 2016 durch Regierungsrat Isaac Reber an Martin Madörin und Barbara Strassmann, Co-Leitung Fachstelle für Jugendarbeit, und Pfarrer Dietrich Jäger, Präsident Amtspflege Fachstelle für Jugendarbeit. (Bild: ©kath.ch)
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Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit ausgeschrieben

Mit dem jährlich ausgeschriebenen Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich will der Regierungsrat einerseits die Freiwilligenarbeit grundsätzlich fördern und andererseits herausragende ehrenamtliche Einsätze wertschätzen. Bis Ende August 2017 können Bewerbungen eingereicht werden. 

Freiwilligenarbeit wird für die Gesellschaft immer wichtiger – je knapper die personellen und finanziellen Ressourcen werden. Um diese wertvolle Arbeit im Dienste der Gemeinschaft zu fördern und zu unterstützen, schreibt die Baselbieter Regierung jährlich einen Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit aus. Der Preis soll Menschen, die gerne helfen möchten, und Menschen, die helfen können, an die Orte und zu den Menschen bringen, die um Unterstützung froh und dankbar sind. „Der wahre Lohn der Freiwilligenarbeit ist die Anerkennung und Dankbarkeit derjenigen, die von den guten Taten profitieren“, sagt Sicherheitsdirektor und Regierungsrat Isaac Reber. 

Honoriert werden Einsätze im Sozialbereich, die einen gemeinnützigen Charakter aufweisen. Diese können sowohl durch Organisationen und Institutionen als auch durch Privatpersonen erbracht werden. Als gemeinnützig wird ein ehrenamtlicher Einsatz dann betrachtet, wenn er das Wohlergehen einer Drittperson fördert und nicht das eigene materielle Wohlergehen im Zentrum steht. 

Bewerbungsunterlagen für den diesjährigen Freiwilligen-Preis können bis am 31. August 2017 an die Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft eingereicht werden (offizielles Formular). Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen und Institutionen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz im Kanton Basel-Landschaft, deren Engagement mehrheitlich der Baselbieter Bevölkerung zu Gute kommt. Nicht teilnahmeberechtigt sind Institutionen und Projekte, die mehrheitlich durch Bund, Kanton oder Gemeinde finanziert werden. 

Im November 2017 wird der Regierungsrat alle Eingaben prüfen und gemeinsam mit einer Jury die Gewinner auswählen. Die Übergabe der Preissumme von CHF 5‘000.00 durch den Vorsteher der Sicherheitsdirektion findet am Montag 4. Dezember 2017 im Kulturzentrum Alts Schlachthuus in Laufen statt. 

Weiterführende Informationen finden Sie hier.