Endlich Sonne. Endlich ist es heiss. Und das heisst: Ab in die Badi. Der Geruch von Chlor und Sonnencreme mischen sich, die Nachmittage verfliegen im Nu. Schnell ist das Handy gezückt, der Spass im Nass soll auf Instagram oder Facebook verewigt werden. Schon bevor die Badesaison beginnt, diskutieren verschiedene Freibäder in Deutschland ein «Fotografier-» oder ein «Handyverbot» auf ihren Anlagen.
Bei uns ist ein so rigoroses Vorgehen kein Thema. Simon Thiriet, Leiter Kommunikation des Erziehungsdepartements teilt barfi.ch mit: «In Basel gibt es kein Handyverbot in öffentlichen Bädern, denn bisher gab es wegen Fotos noch keine Konflikte.» Das sieht Rolf Moser, Leiter der Bäder und Kunsteisbahnen Basel-Stadt ähnlich: «Selten gibt es Beschwerden von Gästen, die ohne Einwilligung fotografiert werden.» Grundsätzlich habe das Fotografieren in den Gartenbädern in den letzten Jahren nicht zugenommen. Dies hänge mit der guten Aufsicht in den Gartenbädern zusammen, beobachtet er
Häufig missachtetes Verbot
Anders klingt es, wenn man direkt mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sportanlagen redet. «Wir achten sehr darauf, dass die Gäste nicht fotografieren», sagt eine Mitarbeiterin des Gartenbads St. Jakob. Obwohl vor dem Joggeli das Schild «Fotografieren verboten» gut sichtbar angebracht ist, wird in der Zeit von Smartphones und Selbstdarstellung auf den Social Media ein solches Verbot in der Hausordnung nicht mehr ernst genommen.
Im Alltag achten die Badi-Angestellten darauf, dass das geltende generelle Verbot mit Mass umgesetzt wird. Wenn eine Mutter ihr Kind beim Plantschen fotografiert, sei es kein Problem, bestätigt eine Joggeli-Mitarbeiterin. Problematisch dagegen wird es, wenn Gäste unbemerkt Frauen oder kleine Kinder fotografieren. Das käme immer wieder vor. Und da würden die Bademeister und die Angestellten sofort einschreiten. Dies bestätigt dann doch auch Rolf Moser: «Zuwiderhandlungen werden geahndet und im Extremfall die Polizei gerufen.»
Fotos nur mit Erlaubnis
Ein strenges Fotoverbot besteht im Gartenbad «Gitterli» Liestal. Auslöser waren pädophile Fotografien, die die Staatsanwaltschaft Basel-Land im Internet gefunden hatte. Gar Unterwasseraufnahmen seien aufgetaucht, deswegen bestehe schon für Babys ein Badhosen-Obligatorium. Wer dennoch den eigenen Nachwuchs beim Schwimmen fotografieren möchte, oder den chilligen Badenachmittag mit der besten Freundin festhalten möchte, muss zuerst beim Badmeister die ausdrückliche Erlaubnis einholen.
Eine junge Mutter sagt barfi.ch, sie sei in der Badi sehr wachsam. Sie würde auf einen guten Schutz ihres Babys achteni. Dazu gehöre für sie immer die entsprechende Badebekleidung. Den Sommernachmittag in den Badis der Region kann man trotzdem geniessen. Ein wachsames Auge auf wilde Fotografen zu haben ist leider nötig.
Möchten Sie sich zum Thema äussern? Hier geht es zur Facebook-Diskussion.
Weitere Titelgeschichten unter News Basel.