Atomkraftwerk Fessenheim ©keystone
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Teilerfolg für TRAS bei Fessenheim-Verfahren

Das höchste französische Gericht zwingt die Atom-Aufsichtsbehörde ASN, ihre Ausnahmen bei der Genehmigung neuer Abwassernormen für das AKW Fessenheim bis zum 1. Oktober 2018 zu begründen. Der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) erhält eine Parteientschädigung von 3000 Euro.

  

Der Staatsrat in Paris, das höchste französische Gericht, hat die Beschwerde des Trinationalen Atomschutzverbandes (TRAS) gegen die neue Bewilligung für den Ausstoss von Abwässern im Kernkraftwerk Fessenheim teilweise gutgeheissen. Das Gericht insistiert, dass die gewährten Ausnahmen von den französischen   und europäischen Normen von der französischen Atomaufsicht bis zum 1. Oktober 2018 genauer begründet werden müssen.

Geschieht dies nicht, verfügt das AKW Fessenheim über keine  gültige Bewilligung für den Ausstoss von Abwässern, sodass Fessenheim illegal weiterbetrieben würde. Nach Ansicht von TRAS müsste das Werk in diesem Fall geschlossen werden. TRAS wird genau weiter verfolgen, was aufgrund dieses für die ASN negativen Entscheids weiter geschehen wird. TRAS wird eine weitere Klage in Betracht ziehen, wenn Fessenheim die gesetzlichen Bestimmungen weiterhin nicht erfüllen kann. TRAS hat vom Gericht eine Parteientschädigung von 3000 Euro erhalten.

Nicht auf die Klage eintreten wollte das Gericht auf die Argumentation, wonach die EDF einen formellen «Genehmigungsantrag» und nicht bloss  eine «Anzeige» hätte einreichen müssen. Im Falle eines «Genehmigungsantrags» hätte eine öffentliche Einsichtnahme und eine grenzüberschreitende Konsultation stattfinden müssen. Auch wollte das Gericht nichts davon wissen, dass die Regeln zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit nicht eingehalten wurden. Bei den Bemühungen um die neuen Abwassergenehmigungen handle es sich nicht um eine «erhebliche» Veränderung der Atomanlage in Fessenheim.

Abgewiesen hat der Conseil d’ Etat eine andere Klage von TRAS, die Anlage sofort ausser Betrieb zu nehmen, weil die Sicherheitszertifikate des Dampfgenerators gefälscht worden waren und den gesetzlichen Erfordernissen bis heute nicht genügen. Die nachträglichen Tests der EDF am Dampfgenerator hielt der Staatsrat für ausreichend, um den Weiterbetrieb zuzulassen.