Ein «junger Kiffer» stiehlt Eric Weber die Show. ©Keystone
Ein «junger Kiffer» stiehlt Eric Weber die Show. ©Keystone
  • Michel Schultheiss
  • Aktualisiert am

«Todesstrafe für Drogendealer»: Jux-Kandidatur bei Eric Webers Partei?

Auf der Liste des Rechtsaussen-Politikers findet sich ein Kandidat mit bizarren Forderungen. Dieser behauptet jedoch, sich gar nie aufgestellt zu haben, womit er sich aber auf dünnes Eis begibt. Wollte er damit Grossrat Eric Weber verulken? Der Schuss könnte nach hinten hinaus gehen.

So mancher Kleinbasler wird wohl beim Öffnen der Wahlcouverts nicht schlecht gestaunt haben: Ein gewisser R. (Name der Redaktion bekannt) präsentiert sich als Vertreter des Initiativ-Komitees «Todesstrafe für Drogendealer». Der Name steht auf der Liste einer kleinen Rechtsaussen-Partei, die nicht zum ersten Mal für Wirbel sorgt: R. taucht bei der «Volks-Aktion gegen zu viele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat» des Grossrats Eric Weber auf.

Was nun als schlechter Scherz daherkommt, wurde tatsächlich einmal gefordert – allerdings als Rohrkrepierer: 1985 scheiterte eine Initiative die «Wiedereinführung der Todesstrafe für Personen die mit Drogen handeln» bereits in der Sammelphase.

Kandidatur ist bei der Staatskanzlei korrekt eingegangen

Was R. nun damit sagen will, ist nicht ganz klar. Auf Anfrage von barfi.ch streitet er ab, dass er sich jemals aufstellen liess. «Ich wollte mich gar nicht wählen lassen – das war so ein Missverständnis» lautet seine einzige Antwort. Eine Stellungnahme zur Rückfrage, wie er dann auf der Liste für die Grossratswahlen vom 23. Oktober gelandet ist, liegt bis dato nicht vor.

Auf jeden Fall begibt sich R. mit seiner Behauptung auf dünnes Eis: Wie Regierungssprecher und Vizestaatsschreiber Marco Greiner festhält, hat R. am 14. April dieses Jahres die Kandidatur mit seiner Unterschrift bestätigt. Wer auf einer Liste stehen möchte, muss den Wahlvorschlag mit einem amtlichen Formular einreichen. Für Parteien, die bereits im Grossen Rat vertreten sind, müssen zudem zwei Stimmberechtigte als Zeugen die Kandidatur mit ihrer Unterschrift bestätigen. Während einer dreitägigen Bereinigungsphase können die Parteien Mängel in den Wahllisten noch beheben. «Sobald diese Phase abgelaufen ist, lässt sich die Kandidatur nicht mehr zurückziehen», erklärt Marco Greiner. Somit wurden nach Ansicht der Staatskanzlei die Voraussetzungen für die Gültigkeit von R.s Kandidatur erfüllt. Sollte er also gewählt werden, würde aus dem Jux bitterer Ernst und R. wäre offizielles Mitglied des Grossen Rates.

Aus Jux auf der Liste der Volksaktion? Zumindest in einem Video des Kandidaten wird Eric Weber, der sich über Marihuana-Dealer echauffiert, hochgenommen (Screenshot Facebook).

Eric Weber wird ungewollt zum Cannabis-Comedy-Star

Wurde der junge Mann über den Tisch gezogen? Oder bereut er nach fünf Monaten eine unüberlegte Jux-Kandidatur? Für die zweite Annahme spricht das Facebook-Profil des «Jungpolitikers»: R. postete dort ein Live-Video – genau an dem Tag, als die Kandidatur eingereicht wurde. Dort sieht man den Polit-Querulanten Eric Weber, wie er Flugblätter mit fremdenfeindlichen Inhalten an Passanten verteilt. Die Kommentare von R. dazu klingen kollegial, doch belustigend. Die absurden Statements des Politikers zum Thema Asylanten werden von den Filmenden mit Gelächter zur Kenntnis genommen, als hätten sie einen Comedy-Star vor sich.

Einmal wettert Eric Weber etwa über Drogendealer am Rheinufer. Daraufhin halten ihm die jungen Männer kichernd ein Cannabis-Säckchen unter die Nase. Offenbar merkt Weber nicht, dass er von seinen neuen «Fans» in die Pfanne gehauen wird. Mit dem Video dürfte klar sein, dass die «Todesstrafe für Drogendealer» als Satire zu verstehen ist. Offenbar machte R. einen Rückzieher und war wohl nicht bereit, seinen Jux weiterzuziehen. Wie der veräppelte Grossrat zu seinem neuen Kandidaten steht, ist nicht bekannt: Eric Weber war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Es ist nicht das erste Mal, dass Kandidaturen bei der «Volksaktion» Fragen aufwerfen. Eine Surprise-Verkäuferin, die ebenfalls auf seiner Liste steht, behauptete kürzlich, sie sei dort ungewollt gelandet. Weber ist generell kein unbeschriebenes Blatt, wenn es um den Umgang mit Stimmzetteln geht: Im Juni dieses Jahres verurteilte nach dem Strafgericht auch das Basler Appellationsgericht den Grossrat wegen mehrfacher Wahlfälschung. Bei den Gesamterneuerungswahlen vor vier Jahren sass Weber wegen Verdachts auf Wahlfälschung sogar bis zur Schliessung der Urnen in Haft.

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