• Andy Strässle
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Verrückte neue französische Gesetze für unsere Nachbarn seit 2017: Keine Mails mehr nach Feierabend und knallhart ökologisch

Das Elsass und damit Frankreich ist nur einen Steinwurf weit entfernt. Trotzdem wissen wir wenig über unsere Nachbarn. Zum Beispiel, dass die Einwohner der «Grande Nation» nach Feierabend keine Mails mehr checken müssen. Oder ohne Richter scheiden dürfen.

Neidisch müssten Basler Angestellte eigentlich über den Rhein schauen. 35-Stunden-Woche statt 42 wie hier. Von Gesetzes wegen mehr Ferien und die Gesundheitsversorgung ist ebenfalls gesichert. Klar, französischer Wein ist super, und Hand aufs Herz: Bei den Nachbarn die französische Küche geniessen, ist ein Genuss. Dann ist da noch die «Petite Camargue» mit ihren Bisons und seltenen Vögeln und auch St. Louis hat seinen Stadtkern seit längerer Zeit herausgeputzt.

Und im Nachbarland steht die Zeit alles andere als still. Drum sorgte weltweit für Schlagzeilen, dass französische Firmen in diesem Jahr ihren Angestellten verbieten müssen, nach Feierabend ihre Mails zu checken und zu beantworten. Damit sollen Angestellte in Firmen ab 50 Leuten ihr Leben besser und weniger hektisch leben können. Da zieht nicht nur die New York Times den Hut vor dem französischen «Savoir Vivre», sondern der deutsche «Spiegel» und der englische «Guardian» zogen mit Komplimenten gleich mit.

Scheidung ohne Richter

In der Hauptstadt Paris brechen Brückengeländer wegen Liebesschlössern zusammen, aber nicht nur Paris gilt als «Stadt der Liebe», sondern das gesamte katholische Frankreich ist berühmt wegen des berühmten lockeren Umgangs mit der Sexualität. Weniger locker war bisher allerdings der Umgang mit der Scheidung. Damit ist jetzt aber Schluss. Auch im Elsass kann sich in diesem Jahr ein Paar nun einvernehmlich trennen und scheiden lassen, ohne dass ein Richter seinen Segen zur Trennung geben muss.

Und in Sachen Öko meinen es die Franzosen jetzt ernst. Im Supermarkt gibt es schon seit letztem Jahr keine Raschelsäckchen mehr. Alles Verpackungs- oder Transportmaterial muss man entweder selbst mitbringen oder kaufen. Etwas absurd hingegen scheint das neue Gesetz, dass auch in privaten Gärten alle Unkrautvertilger verbietet, die Pestizide enthalten. So macht sich selbst ein privater Hobbygärtner strafbar, wenn er einmal zur chemischen Keule greift.

Garantiert französisch

Lustig ist hingegen der Umgang mit den im Nachbarland sowieso nicht besonders geschätzten Fertiggerichten. Nur bei einem hundertprozentigen Anteil von Originalfranzösischen Milch- oder Fleischprodukten darf die Lasagne mit dem Prädikat «produit d'origine française» ausgezeichnet werden. Klar, es gibt einen Mittelweg: Ab einem Fleischanteil von fünfzig Prozent darf das Produkt mit dem Label mit dem etwas irritierendem Namen «Origine France Garantie» angeschrieben werden. Kompliziert, vielleicht. Immerhin sind die neuen Gesetze aber zu hundert Prozent ein «produit d'origine francaise».