Vorgehen einer vertraulichen Geburt
Beim Eintritt erhalten die Schwangeren ein Pseudonym und ihre Krankenakte wird vertraulich behandelt. An das Zivilstandsamt wird die Geburt als «vertrauliche Geburt» gemeldet, eine automatische Meldepflicht an die Einwohnerbehörden bleibt aber aus.
Vorteile einer vertraulichen Geburt
Im Gegensatz zu einer Abgabe in einem Babyfenster sind die Geburtsbedingungen in einem Spital für Mutter und Kind deutlich sicherer, da eine medizinische und persönliche Betreuung gewährleistet ist.
Was geschieht mit dem Kind?
Die Mutter kann – wenn es ihr Gesundheitszustand erlaubt – bereits wenige Stunden nach der Geburt das Spital verlassen. Das Neugeborene wird auf der Wochenbettstation durch eine Bezugsperson betreut und bleibt auf der Station, bis die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), eine Übergangsfamilie für das Baby organisiert hat.
Rechte der Mutter
Die Mutter darf ihr Kind im Spital jederzeit besuchen und kann auch in der Übergangsfamilie ihr Kind sehen. Bis zur Adoptionsfreigabe gilt eine Frist von sechs Wochen. Danach erhält die Mutter noch einmal eine sechswöchige Widerrufsfrist des Adoptionsverfahrens, bis das Kind definitiv in eine Adoptivfamilie gegeben werden kann.
Recht auf Kenntnis der Abstammung garantiert
Bei der vertraulichen Geburt wird die Identität der Mutter dem Zivilstandsamt weitergeleitet. Das Kind hat nach Erreichung seiner Volljährigkeit das Recht, die Identität seiner Mutter zu erfahren.