«Heimat» heisst die Marke, die Coop verkauft – aber so praktisch wie eine Zigarettenpackung sind die Kiffer-Zigis eben doch nicht. ©Keystone/barfi
«Heimat» heisst die Marke, die Coop verkauft – aber so praktisch wie eine Zigarettenpackung sind die Kiffer-Zigis eben doch nicht. ©Keystone/barfi
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Vorsicht Zoll: Legale Kiffer-Zigis bei Coop – aber ab der Landesgrenze wirds heikel

Coop verkauft sie, Kioske verkaufen sie und die Schwachstrom-Hanfläden sowieso: So genannte CBD-Zigaretten, in die legales Hanf eingedreht ist. Zwar ist der Stoff so schwach, dass er hierzulande legal ist, aber sobald eine Landesgrenze in der Nähe ist, ist Vorsicht angebracht.

Das legale Gras ist in der Schweiz ein Boomgeschäft. Seit der Bund einen ersten Testbetrieb zugelassen hat, schiessen die Produzenten aus dem Boden. Alle berichten von sensationellen Markt-Absätzen, von «Goldgräberstimmung» und auch in Basel eröffnet eine Hanfboutique nach der anderen – sogar Coop nimmt jetzt Gras-Zigaretten ins Sortiment. Der Unterschied zum letzten Hanf-Boom vor einem Jahrzehnt: Die Läden kommen weniger als Ethnokitsch-Boutiquen mit Duftsäckchen daher, sondern clean und aufgeräumt, wie die Kette «Hanftheke». Schliesslich ist die neue Ware ja legal.

Doch egal, wie legal die Ware hierzulande jetzt ist: Vorsicht, wenn Grenzen in der Nähe sind. Denn zwar enthalten die Gras-Zigaretten praktisch kein THC, was beim richtigen Stoff das gesuchte Rauschmittel wäre, aber das darin umso stärker enthaltene Cannabidiol (CBD) untersteht ebenfalls Grenzwerten. Die Coop-Zigis der Marke «Heimat» für knapp 20 Franken das Päckchen halten die legalen Schweizer Werte zwar ein, aber kaum geht es über die Landesgrenze, kann es heikel werden. Für Pendler, Reisende und Grenzgänger gleichermassen.

Vorsicht Ausland: Gefährlicher Grenzwerte-Dschungel

Frisch im Regal: Marihuana-Zigaretten, hier an einem Kiosk.

Denn Rauschmittel bleibt Rauschmittel und die verschiedenen Länder handhaben sie noch ganz unterschiedlich. Was also bei uns recht billig und legal im Supermarkt zu haben ist, muss in Frankreich oder Deutschland noch lange nicht geduldet werden. Ganz zu schweigen in anderen Ländern, die komplette Nulltoleranz pflegen. Wer also mit dem Flugzeug nach Indonesien reist und ein Päckchen oder zwei im Rucksack hat, läuft dort schnell in Gefahr, wegen Drogenschmuggels in Haft genommen zu werden.

So rät auch die Zollverwaltung auf Anfrage von barfi.ch: «Sich vor einer Reise ins Ausland mit CBD-Zigaretten umfassend bei den zuständigen ausländischen Behörden zu informieren, was erlaubt und was verboten ist. Dies betrifft nicht nur das Zielland, sondern auch die möglichen Transitländer», wie Patrick Gantenbein, Sprecher der Grenzwachtregion Basel, sagt.

Der Import ist da schon einfacher

Grundsätzlich ist es laut Eidgenössischer Zollverwaltung für die Einfuhr in die Schweiz aber so: «Wenn die mitgeführten CBD-Zigaretten deklariert und als solche klar erkennbar sind, ist es eine Frage der Menge. Das bedeutet, es kommen die Zollvorschriften für Tabakfabrikate zur Anwendung», so Gantenbein. Die Person muss also mindestens 17 Jahre alt sein, dann sind 250 Stück zollfrei. Weitere Mengen sind zollpflichtig und unterliegen der Mehrwertsteuer.

Im Gegensatz zum klassischen Kiffen, das auf den psychohalluzinogenen Wirkstoff THC setzt, gehört CBD als Wirkstoff zu den nicht-halluzinogenen Wirkstoffen. Erfahrene Kiffer sprechen daher von «Schwachstrom-Marihuana» und «Pseudogras». Die Zollverwaltung zitiert das Gesetz so: «In der Schweiz gilt Marihuana erst ab einem THC-Gehalt von 1 Prozent als Drogenhanf. Pflanzliche Produkte der Hanfpflanze mit einem THC-Gehalt von unter 1 Prozent gelten als so genannter Industriehanf und unterliegen nicht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Betäubungsmittel.»

Von blossem Auge nicht zu unterscheiden

Gründerstimmung überall: «Heimat»-Gründer Roger Koch präsentiert ein Päckchen.

Dennoch: Auch bei einer inländischen Polizeikontrolle kann es kompliziert werden. Denn das legale Gras mit dem Wirkstoff CBD ist von blossem Auge nicht vom potenten Stoff mit ausreichend THC zu unterscheiden. Am Schluss kommt beim CBD-Raucher dann zwar keine Anzeige heraus, je nachdem wird der Stoff allerdings beschlagnahmt und überprüft.

So einfach wie Zigaretten rauchen ist es dann eben doch nicht. Zumal die als «beruhigend» wahrgenommene Wirkung von CBD noch lange nicht als heilsam oder sogar gesund erwiesen ist. Im Gegenteil: Denn alles, was über Verbrennung und Lungenzüge zugeführt wird, ist für den Körper schädlich. Egal, wie legal das Zeug ist – Rauch bleibt schliesslich Rauch.