Vergangene Woche stellten Schweizer Grenzwächter zusammen mit deutschen Zöllnern am Autobahnübergang Basel-Weil zwei Widerhandlungen gegen das Schweizer Waffengesetz fest. Ein Italiener wollte von Deutschland kommend in die Schweiz einreisen. Bei der Zollkontrolle kamen im Kofferraum, des in Deutschland zugelassenen Mietfahrzeuges, zwei Gasdruckpistolen zum Vorschein. Nebst den verbotenen Waffen fanden die Grenzwächter im Fahrzeug Munition und weiteres Zubehör für die Gasdruckpistolen.
Die Waffen und das Zubehör wurden sichergestellt und der Lenker musste an Ort und Stelle mehrere hundert Franken hinterlegen. Es erfolgte eine Anzeige wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz. Schweizer Grenzwächter hatten in Basel bereits vor einigen Tagen in einem anderen Fall Verstösse gegen das Waffengesetz festgestellt.