Bei der Fahrzeugkontrolle gab der Schweizer Fahrzeugführer an, dass er Wechselkennzeichen für seine Fahrzeuge besitze und vergessen habe, diese an seinem Zweitwagen anzubringen. Beim Gespräch mit dem Fahrzeugführer konnte durch die Beamten außerdem Atemalkoholgeruch festgestellt werden.
Ein beweisverwertbarer Atemalkoholtest ergab schließlich einen Wert von umgerechnet 0,94 Promille. Gegen den Mann wurde deshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Er hat nun mit einem Bussgeld von mindestens 500.- Euro und einem Monat Fahrverbot zu rechnen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.