© Symbolbild: Keystone
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Weisst Du, wie man seinen privaten Pool oder das aufblasbare Schwimmbecken gewässerschutzkonform in Betrieb hält?

Untenstehend findest du die wichtigsten Informationen zum gewässerschutzkonformen Betrieb des Schwimmbeckens.

    

Fest installiertes Schwimmbecken Mobil aufstellbarer Pool im Garten

Problemstellungen aus Sicht des Gewässerschutzes

Mit Chemikalien behandeltes Becken- oder Poolwasser kann bei einer falschen Entwässerung in die Umwelt gelangen und Lebewesen in den Gewässern schädigen oder Grundwasser verunreinigen.

Um eine gute Wasserqualität zu gewährleisten und eine häufige Wassererneuerung zu vermeiden, wird das Becken- oder Poolwasser häufig chemisch behandelt. Neben der Zugabe von Chlor zur Desinfektion, werden in kleinen Pools oft Mittel zur Reduktion des Algenwachstums verwendet. Während Chlor innerhalb von wenigen Tagen seine Wirkung verliert, bleiben Algenschutzmittel und andere Chemikalien deutlich länger wirksam.

Die Becken- oder Poolreinigung nach der Entleerung kann mechanisch oder unter Anwendung von Reinigungsmitteln erfolgen. Die korrekte Entsorgung des Reinigungswassers ist deshalb von der Art der Reinigung abhängig.

Bei der Entleerung und Reinigung von Schwimmbecken und Pools sind einige Regeln zu beachten:

  • Die Entsorgung des Becken- oder Poolwassers ist in Abhängigkeit vom Entwässerungssystem nach der folgenden Tabelle zu wählen.
  • Vor der Entleerung darf mindestens eine Woche keine Chlorierung erfolgt sein.
  • Die Aktivchlorkonzentration darf bei einer Einleitung in ein Gewässer maximal 0.05 mg/l betragen (eidg. Gewässerschutzverordnung, Anhang 3.3 Ziff. 28).
  • Es wird generell empfohlen Becken- und Poolreinigungen ohne Reinigungsmittel und Chemikalien durchzuführen.
  • Die Entleerung in ein Gewässer, in eine Sauberwasserleitung und in die Kanalisation muss gleichmässig und gedrosselt über einen angemessen langen Zeitraum erfolgen.

Beispiele

  •  Beckenentleerung 50 m3 während 14 Stunden (maximal 1 l/s).
  • Poolentleerung 3.5 m3 während 1 Stunde (maximal 1 l/s).

2 Fälle von verschiedenen Entwässerungssystemen

In Abhängigkeit vom bestehenden Entwässerungssystem bestehen folgende Möglichkeiten zur Entwässerung. Auskünfte zum vorhandenen Entwässerungssystem erteilen die Gemeinden.

Die zwei Fälle unterscheiden den Umgang bei der Becken- oder Poolentleerung in Abhängigkeit von der Wasseraufbereitung. Die genannten Bedingungen müssen jeweils eingehalten werden. Vor einer Ableitung in die Kanalisation sind die anderen Möglichkeiten zu prüfen.

Fall 1:

Dem Becken- oder Poolwasser wird zur Aufbereitung ausschliesslich Chlor zugegeben. Zur Reinigung werden keine Chemikalien oder Reinigungsmittel verwendet. (Regelfall fest installierte Schwimmbecken)

Verfügt das Becken oder der Pool über eine Wasseraufbereitung müssen neben Aktivchlor keine weiteren chemischen Mittel zugegeben werden. In diesem Fall wird das Becken- oder Poolwasser gleichmässig und gedrosselt über die bewachsene Bodenschicht (z.B. Rasen) versickert oder ge- drosselt in eine Sauberwasserleitung eingeleitet oder auch zur Gartenbewässerung genutzt wer- den. Ist eine separate Entwässerung für Regenwasser (Trennsystem) oder ist ein Gewässer vor- handen, kann das Becken- oder Poolwasser ebenfalls gedrosselt eingeleitet werden.

Wird das Becken oder der Pool nach der Entleerung nur mechanisch und ohne Zugabe von Che- mikalien gereinigt, kann das Reinigungswasser ebenfalls versickert oder in eine Sauberwasserleitung respektive in ein Gewässer geleitet werden.

Fall 2:

Dem Becken- oder Poolwasser werden neben Chlor zur Aufbereitung Chemikalien zugegeben oder die Reinigung erfolgt mit Chemikalien oder Reinigungsmitteln (Regelfall mobile Pools)

Bei mobil aufstellbaren Pools werden neben Chlor häufig auch wegen erhöhter Wassertemperatur Algenschutzmittel oder weitere Chemikalien eingesetzt. Derart aufbereitetes Poolwasser muss nach der letzten Behandlung rund zwei Wochen stehenbleiben, damit die Chemikalien an Wirkung verlieren. Danach kann das Poolwasser gedrosselt über die bewachsene Bodenschicht (z.B. Ra- sen) versickert werden (nur ausserhalb von Grundwasserschutzzonen!).

Ist eine Versickerung nicht möglich, muss dieses Poolwasser zwingend in eine Schmutzwasserka- nalisation und somit zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) geleitet werden. Achtung, wird das Poolwasser über Einlaufschächte schwallartig abgelassen, kann es aus der Kanalisation ins Ge- wässer gelangen! Deshalb ist auch hier der gedrosselte Ablauf wichtig.

Auch wenn nach der Entleerung Reinigungsmittel eingesetzt werden, muss das Abwasser zwin- gend in eine Schmutzwasserkanalisation zur ARA geleitet werden.