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Wirteverband kritisiert Wettbewerbskommission

In einer Medienmitteilung kritisiert der Wirteverband Basel-Stadt den Entscheid der schweizerischen Wettbewerbskommission (Weko) ihre Vorabklärung gegen Coca-Cola trotz Indizien auf Missbrauch der Marktmacht einzustellen und fordert eine Präzisierung des Kartellrecht.

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission sieht sich ausserstande, im Rahmen einer Vorabklärung ausreichende Informationen einzuholen, ob und in welchem Umfang Nachfrager aus der Schweiz preislich diskriminiert werden.

Eine marktbeherrschende Stellung von Coca-Cola und deren Missbrauch kann das Weko-Sekretariat zwar "nicht ausschliessen", doch mit Verweis auf das Opportunitätsprinzip wird dennoch auf die Eröffnung einer Untersuchung verzichtet.

Laut Weko gibt es keine Anhaltspunkte für eine Nichtbelieferung. Der Wirteverband Basel-Stadt habe mit dem Bezug von Coca-Cola-Produkten über einen in Deutschland ansässigen Getränkehändler eine Alternativquelle zum Bezug direkt beim Abfüller.

Dagegen kann das Weko-Sekretariat gemäss Schlussbericht nicht ausschliessen, dass Anhaltspunkte für eine preisliche Diskriminierung vorliegen. Bezüglich der vier Merkmale, welche für das Vorliegen dieses Tatbestands kumulativ erfüllt sein müssen, zeigte sich, dass dasjenige der Betroffenheit von Handelspartnern erfüllt war, während dem Sekretariat "für eine abschliessende Beurteilung der drei anderen Merkmale keine ausreichenden Informationen vorlagen".

Auf heftige Kritik stösst die Einstellung der Vorprüfung beim Wirteverband Basel-Stadt. "Der Berg hat nicht einmal eine Maus geboren", sagt Maurus Ebneter, der Vorstandsdelegierte des Verbands. "Die ausländischen Abfüller von Coca-Cola verursachen Beschränkungen des Preiswettbewerbs in der Schweiz. Da können die Behörden doch nicht einfach zur Tagesordnung übergehen", so Ebneter.

"Die Weko macht es sich sehr einfach, wenn sie auf alternative Quellen und den geringen Aufpreis verweist", meint Ebneter. Letztlich gehe es nicht nur um die Bezüge des Wirteverbands, sondern um das überhöhte Preisniveau von Coca-Cola in der Schweiz. "Und was Coca-Cola erlaubt wird, können ungestraft auch andere machen. Nivea & Co. werden sich freuen", so Ebneter. Den Schaden hätten nicht nur Detail- und Grosshändler in der Schweiz sowie deren Kunden, sondern auch viele KMU, die ihre Produktionsmittel massiv überteuert einkaufen.

"Wenn die Weko es selbst marktbeherrschenden Unternehmen erlaubt, ihr Vertriebssystem in der Schweiz abzuschotten und Kartellrenten zu kassieren, ist das höchst bedenklich", kritisiert Maurus Ebneter. Wenn die Weko Art. 7 des Kartellgesetzes nicht einmal gegen Coca-Cola anwende, sei diese Bestimmung toter Buchstabe. "Das Kartellgesetz muss verschärft werden", fordert Ebneter. Die eidgenössischen Räte hätten es bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Altherr in der Hand, ein klares Signal gegen die "superweiche Praxis der Weko" zu setzen.

Im Oktober 2012 ist der Wirteverband Basel-Stadt erstmals an die Wettbewerbskommission gelangt, weil er von Coca-Cola als Handelspartner diskriminiert wurde. Der Anzeige gegen einen Abfüller in Deutschland folgten weitere Anzeigen gegen Firmen des Coca-Cola-Systems in Frankreich, Österreich und Italien.