Am 25. November 2015 findet der Urnengang statt und das Parlament beschloss den Gegenvorschlag am 28.Juni in zweiter Lesung mit 58 gegen 15 Stimmen. Es legte dabei die Gültigkeit rückwirkend per Jahresbeginn 2018 fest, nicht wie von den Initianten gefordert per Jahresbeginn 2016. Gemeinden hatten sich aufgrund des grossen Aufwandes gegen den früheren Termin gewehrt.
Die Gesetzesänderungen hat zum Ziel, eine bundesrechtskompatible Neuregelung der Baselbieter Eigenmietwert-Besteuerung ohne Belastung der Wohneigentümer mit ungewollten Mehrkosten zu erreichen. Sowohl die Wohnkosten-Initiative eines bürgerlichen Komitees um Wirtschaftskammer-Direktor und FDP-Landrat Christoph Buser als auch der Gegenvorschlag sind Reaktionen auf ein Bundesgerichtsurteil von 2017. Als verfassungswidrig wurde dies durch die Berechnung des Eigenmietwerts im Landkanton taxiert.