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Zahnbleichmittel entsprechen den rechtlichen Vorschriften

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Zahnbleichmittel auf Wasserstoffperoxid, Konservierungsstoffe und Warnhinweise untersucht. Dabei kam heraus, dass alle untersuchten Proben den rechtlichen Vorgaben entsprachen.

Sieben Zahnpflegeprodukte wurden in Warenhäusern und Drogerien erhoben. Dabei handelte es sich um Mundspülungen, Zahntropfen und Zahnbleichmittel. Bei einem Zahnbleichmittel wurde ein Wasserstoffperoxidgehalt höher als 0.1% deklariert. 
Bei diesem Produkt, einem Bleaching-Strip mit 4.6% Wasserstoffperoxid, war Wasserstoffperoxid korrekt deklariert. Dieses Produkt darf jedoch aufgrund der Änderung des Lebensmittelrechts nach Ablauf der Übergangsfrist vom 30. April 2018 nicht mehr direkt an Privatpersonen abgegeben werden. Ein “Bleich-Schnee“ enthielt 0.08% Wasserstoffperoxid und damit wie auf der Verpackung angegeben weniger als 0.1% Wasserstoffperoxid. Eine aufhellende Zahnspüllösung sollte gemäss Inhaltsstoff-Liste den Wirkstoff Phthalimido peroxycaproic acid enthalten, sogenannte Zahntropfen den Wirkstoff Zink Peroxide. Bei beiden Produkten konnte nicht zweifelsfrei freigesetztes Wasserstoffperoxid nachgewiesen werden. Drei weitere Produkte waren wie deklariert wasserstoffperoxidfrei.
Die in den untersuchten Produkten nachgewiesenen Konservierungsstoffe Benzoesäure, Sorbinsäure, Diazolidinyl Urea, Methylparaben und Benzylalkohol waren korrekt deklariert. Keines der Produkte enthielt nicht deklarierte UV-aktive Duft- oder Farbstoffe.
Erfreulicherweise musste kein Produkt wegen verbotener Stoffe oder Grenzwertüberschreitungen beanstandet werden. Die Inhaltsstoffe wie auch die Warnhinweise waren korrekt aufgeführt.Der Markt wird in einigen Jahren auf die Einhaltung der neuen Gesetzgebung (keine frei verkäuflichen Produkte mit mehr als 0.1% Wasserstoffperoxid) überprüft werden.