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Alkohol an Basels Autobahn: Prosit im Niemandsland

Landesweit ist der Ausschank und Verkauf von Alkohol an Autobahn-Nebenanlagen und auf Rastplätzen strikt verboten. Oder wäre. Denn da gibt es eine einzige Ausnahme - die Raststätte von Basel. Gemeint ist nicht etwa der Fressbalken von Pratteln. Da heisst es trocken bleiben. Doch wer von Deutschland her auf der Autobahn die pompöse Zollstation und Schweizer Grenzwache passiert hat, sieht nur 100 Meter hinter der Kontrollstation eine Tankstelle. Mit grossem Restaurant und Migrolino-Shop voller Bier, Wein- und Champagnerregalen. Das ist zwar nicht erlaubt, aber eben auch nicht verboten.

Auszug aus der Nationalstrassenverordnung

Auszug aus der Nationalstrassenverordnung

Im Nationalrat tauchen immer wieder Motionen mit der Bitte auf, das strikte Verbot an den Schnellstrassen aufzuheben. Vergeblich. Das letzte Mal 2012 verlangte die Berner Nationalrätin Nadja Pieren vom Bundesrat die Streichung des Gesetzes. Das Verbot sei leicht zu umgehen, bewirke zu wenig und schränke den Wettbewerb für die Gaststätten zu stark ein. 

No way, der Bundesrat blieb und bleibt hart. Eine Lockerung des Verkaufsverbots von Alkohol an «autobahnnahen Verkaufsstellen», Erbe des inzwischen verstorbenen Bundesrats Kurt Furgler stand nie ernsthaft zur Debatte. Zuwiderhandlungen werden scharf bestraft, wie dies ein Betreiber im Wallis erfahren musste. Trotz Gang vor Bundesgericht fasste er für den Versuch Wein auszuschenken eine enorme Busse und die Androhung den Betrieb zu schliessen. Trotzdem bietet die «Migrolino»-Raststätte Basel die auf Schweizer Autobahnen verbotenen Getränke an. Der Grund ist ein blinder Fleck im Gesetz, oder wenn man so will: auf der Landkarte.

Ein Prosit im Niemandsland

Wer glaubt nach dem Grenzübertritt Richtung Basel bereits helvetischen Boden zu betreten, oder vielmehr zu befahren, täuscht sich gründlich. Zwar befindet man sich nun offiziell auf einer Schweizer Autobahn, aber die liegt – nur merkt das keiner - zunächst noch immer in der Bundesrepublik. Der durstige Fahrer hat also die Grenzkontrolle, nicht aber die Grenze selber passiert. Auf Nachfrage bei der Geschäftsleitung des Migrolino-Ablegers, wird dies gegenüber barfi.ch bestätigt. Da in Deutschland der Verkauf von Alkoholika auf Nebenanlagen der Autobahn erlaubt ist, kann dort noch nach deutschem Gesetz gewirtschaftet werden, auch wenn das Restaurant und die Strasse von Schweizern betrieben wird. Bezahlt wird an der Raststätte übrigens selbstverständlich mit Franken.

Kompliziert. Doch die Suche nach der Behörde, welche für Raststätte und Alkoholausschank zuständig ist, erweist sich als noch komplizierter: In der Schweiz will niemand für den Alkohol bei Migrolino verantwortlich sein. Auf Anfrage beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) wird barfi.ch an den Kanton Basel-Stadt verwiesen: Es handle sich dabei um einen Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz und der Kanton Basel-Stadt sei dafür zuständig. 

«Eigentlich ja, dafür wären wir zuständig», sagt Daniel Hofer vom Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt. «Die Raststätte wird aber aufgrund ihrer Lage noch nach deutschem Recht betrieben und dann tangiert uns das nicht wirklich.»

Basel trinkt anders

Die Suche geht also weiter: Beim Stadtpräsidium Weil am Rhein erreichen wir Christine Krauth, Abteilungsleiterin der Polizeiabteilung: «Die Raststätte kenne ich. Die gehört auf der Karte zur Stadt Weil am Rhein und daher wird da auch Alkohol verkauft.» Die Pacht geht ans Regierungspräsidium Freiburg, die Fahrt aber ausschliesslich durch oder nach Basel. Die Schweizer Autobahnvignette ist dabei beim Halt an der Raststätte für die Fahrer ironischerweise obligatorisch.