In Deutschland verboten, in der Schweiz umstritten. Die Koran Verteilaktion Lies / Bild: Keystone
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  • Kenneth Steiner
  • Aktualisiert am

Basel auf dem Vormarsch gegen gewalttätigen Extremismus

Mit einem Aktionsplan wollen Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus vorgehen. Eine Task-Force des Kanton Basel-Stadt arbeitet intensiv bei der Umsetzung mit.

Was tun, wenn die Schülerin im Internet auf einmal bei einem islamistischen Video «gefällt mir» anklickt oder wenn sich ein junger Mann immer mehr zurückzieht, sich anders kleidet und radikale Gedanken äussert? Lehrer/innen ausbilden, Fussball-Trainer sensibilisieren und Imame schulen, sagen Bund, Kantone und Gemeinden. Daher haben Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen der Kantone, der Gemeinden und Städte sowie Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Dezember 2017 in Bern einen Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus vorgestellt.

An der Erarbeitung des Aktionsplans war auch der Kanton Basel-Stadt beteiligt. «Die von der Regierung eingesetzte und seit November 2016 operative Task-Force «Radikalisierung» war mit drei Personen an Arbeitsgruppen zur Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans und der daraus resultierenden 26 Massnahmen beteiligt», teilt Andreas Räss vom Präsidialdepartement des Kantons gegenüber barfi.ch mit. Die «Anlaufstelle Radikalisierung» wurde bereits im November 2016 ins Leben gerufen. Dies vor dem Hintergrund der in Europa verübten Terroranschläge und der damit verbundenen erhöhten Bedrohungslage.

Initiiert aus Bern

Initiiert hat den Aktionsplan das Justizdepartement in Bern rund um Justizministerin Simonetta Sommaruga. Sie ist davon überzeugt, dass wer täglich mit Jugendlichen zu tun habe, spüre am ehesten, wenn jemand ausgegrenzt werde, in einer Krise stecke und anfällig für radikale Ideen werde. «Die Propaganda des IS zum Beispiel ist ausserordentlich aggressiv. Er geht gerade auf diese Jugendlichen zu und versucht ihnen Versprechungen zu machen. Wenn wir da frühzeitig eingreifen können, können wir grosses Leid verhindern», sagte sie gegenüber den Medien bei der Präsentation des Aktionsplans vergangenen Dezember.

Und damit Lehrer, Sozialarbeiter, Polizisten, aber auch Sporttrainer und Verantwortlichen von Kultur- und Freizeitvereinen die Zeichen einer Radikalisierung frühzeitig erkennen und entsprechend handeln, sollen ihnen Aus- und Weiterbildungen angeboten werden.

Vergangene Woche wurde nun das benötigte Geld für die Umsetzung des Aktionsplans vom Bundesrat genehmigt.  Fünf Millionen Franken wurden freigegeben, um sich an den Kosten für die Projekte zu beteiligen. Das Geld steht ab Anfang 2019 zur Verfügung. Gesuche um Unterstützung können bereits im laufenden Jahr eingereicht werden. Wie Andreas Räss mitteilt werden die «Pläne zur Einreichung von Gesuchen zur Kostenbeteiligung im Sinne der genannten Bundesverordnung werden derzeit in der Task-Force Radikalisierung geprüft».

Kanton Basel-Stadt «best practice»

Unterstützung erhält die Task-Force «Radikalisierung» vom Team «Prävention gegen Gewalt» der Kantonspolizei Basel-Stadt. «Exemplarisch ist die Anlaufstelle Radikalisierung, welche im Nationalen Aktionsplan als «best practice» erwähnt wird, sowie die präventive Arbeit der Koordinationsstelle für Religionsfragen», so Räss. An die Anlaufstelle können sich Angehörige, Lehrpersonen oder sonstige Bezugspersonen wenden. Es werden Abklärungen und angemessene Ausschüsse zum Thema Extremismus und Radikalisierung angeboten.

In einer Medienmitteilung vom. Oktober 2017, schreibt der Regierungsrat, dass seit Inbetriebnahme der «Anlaufstelle Radikalisierung» 19 Fälle dokumentiert wurden. Von den 19 Fällen hätten fünf Fälle näher angeschaut werden müssen. In einem Fall folgten polizeiliche sowie verwaltungsinterne Abklärungen.

Im neue entstandenen Aktionsplan auch enthalten sind Massnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung im Internet. Personen die im Internet nach gewalt-extremistischem Propagandamaterial suchen, sollen andere Sichtweisen geboten werden.

Bei der ganzen Aktion besteht natürlich die Gefahr, dass der Staat zum teils harmlose Rebellion von Teenagern überinterpretieren könnte. Daher müssen Informationen über Personen, die sich radikalisieren, von Fachleuten geprüft und wenn nötig relativiert werden.

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