Morgendämmerung in Basel. Bild M. Lachmann
Morgendämmerung in Basel. Bild M. Lachmann
  • Andy Strässle
  • Aktualisiert am

Basler Regierung macht das Übernachten für Gäste teurer und droht mit hohen Bussen

Die Basler Gastgewerbetaxe soll teurer werden. Dazu werden vor allem die Bussen erhöht: für jene Betriebe, die ihre Gäste nicht ordnungsgemäss anmelden. Damit reagiert die Regierung auf «neuartige Beherbergungsformen» wie Airbnb, die bestehenden Hotels Mühe bereiten.

Bei den «Logiernächten» feiert Basel Rekord nach Rekord: 1,22 Millionen Übernachtungen verzeichnete Basel Tourismus vergangenes Jahr. Und auch die Anzahl Gäste nahm auf rund 650'000 zu. Durch Internetplattformen wie AirBnB wuchs zudem in der Stadt am Rhein die so genannte Parahotellerie rasant. Um diese privaten Beherbergungsformen besser regulieren zu können, musste das Gasttaxengesetz von 1942 überarbeitet werden. Deshalb schafft die Regierung nun «die Möglichkeit, Verstösse gegen das Gesetz wirksamer zu sanktionieren.» Weiter müsse auch die Taxe erhöht werden, weil schliesslich die für Gäste kostenlosen Tram-Tickets ebenfalls teurer geworden seien.

Während Wirte- und Hotellierverband zwar die Anpassung des Gesetzes unterstützen, steht Maurus Ebneter vom Wirteverband der Erhöhung von 3.50 auf 4.20 Franken kritisch gebenüber: «Die Erhöhung der Gasttaxen halten wir für falsch, weil dies die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts schwächt, der in den letzten Jahren aufgrund des Wechselkurses bereits arg gelitten hat.» Dennoch wird man die Revision unterstützen: «Übrigens stehen sowohl der Basler Hotellierverein als auch Basel Tourismus voll und ganz hinter dem Gasttaxengesetz. Für uns ist die Revision trotz einiger unterschiedlicher Einschätzungen ebenfalls in Ordnung.» 

Bussen von 10'000 bis 30'000 Franken für Hobby-Hotelliers

Einen grossen Sprung macht die Regierung in ihrem Ratschlag bei den Bussen, falls jemand seine zahlenden Gäste nicht anmeldet. Heute ist hier eine Busse zwischen fünf und 100 Franken möglich. Neu sollen diese viel höher werden, wie Samuel Hess vom Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) auf Anfrage von barfi.ch sagt: «Die heutige Bussenhöhe des Gesetzes von 1942 ist unverhältnismässig tief. Da seither keine Anpassung der Bussenhöhe erfolgt ist, erscheint der Sprung jetzt recht hoch. Das WSU und auch der Regierungsrat beurteilen die im Gesetzesentwurf vorgesehenen maximalen Höhen als adäquat.»

Falls ein Betrieb die Abgaben nicht zahlt, soll eine Busse von bis zu 10'000 Franken verhängt werden können. Maximal sind sogar 30'000 Franken vorgesehen. Bereits das nicht ordnungsgemässe Ausfüllen oder Vorenthalten des Gästepasses kann neu mit 1'000 Franken gebüsst werden.

Beim Missbrauch des Gästepasses ist die Einleitung einer polizeilichen Ermittlung möglich. Samuel Hess präzisiert: «Es sind auch in Zukunft keine flächendeckenden Kontrollen vorgesehen. Zudem sieht der Gesetzesentwurf, der nun dem Grossen Rat vorliegt, die Möglichkeit vor, dass der Kanton mit Übernachtungsplattformen Vereinbarungen abschliessen kann. Dies reduziert die Notwendigkeit für Kontrollen des AWA bei den entsprechenden Betrieben.»

Einnahmen versteuern

Auch Maurus Ebneter sieht bei den Bussen kein Problem: «Die vorgesehen Bussen sind in Ordnung. Je nach Schwere des Vergehens fallen sie unterschiedlich hoch aus. Wir sind daran interessiert, dass sich sämtliche Anbieter von Beherbergungsleistungen an die Gesetze halten. Alles andere verzerrt den Wettbewerb.»

Die Beizer und Hoteliers unterstützen das Gasttaxengesetz, sind aber dennoch nicht ganz zufrieden. Zwar ziehe die Para-Hotellerie zusätzliche Gäste an, aber der Wettbewerb sei immer noch nicht fair. Maurus Ebneter unterstreicht: «Leider ist nicht gewährleistet, dass alle Anbieter gleich lange Spiesse haben. Dazu würde für uns auch gehören, dass die Einnahmen als Einkommen versteuert werden. Airbnb und ähnliche Plattformen sollten verpflichtet werden, die Adressen der Vermieter zu nennen, die bei ihnen ausschreiben. Ein Register aller Beherbergungsbetriebe wäre sinnvoll. Der Kanton unternimmt zu wenig, um auf dem Beherbergungsmarkt für einen fairen Wettbewerb zu sorgen.» 

Ein Register der Betriebe ist im neuen Vorschlag als «möglich» angedeutet. Während die Anpassung der Taxe an das Mobillity-Ticket verständlich erscheint, so drakonisch sind die Bussen. Die Vorlage liegt nun beim Grossen Rat, der über den Rahmen von angebrachter Härte oder Milde bei künftigen Bestrafungen entscheiden wird.

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