Regierungsrat Engelberger demonstriert den Medienvertretern sein elektronisches Patientendossier.
Regierungsrat Engelberger demonstriert den Medienvertretern sein elektronisches Patientendossier.
  • Binci Heeb
  • Aktualisiert am

Erstes elektronisches Patientendossier der Schweiz heute in Basel präsentiert

In Basel ist der Startschuss für elektronische Patientendossiers (EPD) in der Deutschschweiz gefallen: Der Stadtkanton hat am Mittwoch sein System offiziell eingeführt.

  

Die Ferien sind geplant, das Reisebüro teilt mit, dass für die gewählte Destination noch einige Impfungen nötig werden. Aber wo ist der Impfausweis? Was hier geschildert wird, ist den meisten bekannt. Und die Suche danach könnte sich in Zukunft erübrigen. Seit heute können Patientinnen und Patienten ein EPD erstellen lassen. Dieser Schritt in Richtung Digitalisierung macht es möglich, künftig alle Gesundheitsdaten rund um die Uhr einsehen zu können.

Das neue Elektronisches Patientendossier heisst myEPD

Diese elektronischen Patientendossiers EPD ermöglichen es aber nicht nur Patientinnen und Patienten, ihre Daten digital abzulegen und zu verwalten, die Informationen stehen auch Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung. Damit soll ein qualitativ besserer, sicherer und effizienterer Behandlungsprozess ermöglicht werden. Dabei behalten die Patienten jederzeit das Recht zu bestimmen, wer auf das Dossier Zugriff haben soll. Sie können zudem entscheiden, welche Informationen sie preisgeben und welche sie verbergen möchten. Das Patientendossier für die Nordwestschweiz heisst myEPD. Die Eröffnung des Dossiers ist freiwillig und kostenlos.

Basel-Stadt mit Vorreiterrolle

Nachdem im April 2017 das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier in Kraft trat, sind ab 2020 alle Schweizer Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser verpflichtet, EPD anzubieten. Dabei nahm der das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt (GD BS) bei der Einführung von EPD bereits seit 2011 eine Vorreiterrolle in der Deutschschweiz ein. Der Trägerverein eHealth Nordwestschweiz  hat die Aktivitäten des GD BS weitergeführt und auf die Kantone Basel-Landschaft und Solothurn ausgeweitet. Die Gesamtkosten für die Einführung 2017 bis 2020 betragen geschätzt 5 Millionen Franken. Der Bund hat für den Betrieb die maximal mögliche Subvention von 2 Millionen Franken bewilligt. Die EPD-Plattform wurde mit Swisscom Health, einer 100 prozentiger Tochter der Swisscom entwickelt.

Nutzen von elektronischen Patientendossiers

Das EPD soll nicht nur die Effizienz, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung steigern, sondern auch unnötige Untersuchungen und Behandlungen zu vermeiden helfen. Für Arztpraxen oder Apotheken besteht keine Pflicht, sich am EPD zu beteiligen. Etwa 50 Prozent aller niedergelassener Ärzte dokumentieren noch auf Papier. Die Digitalisierung wird auch dort angestrebt.

Wie funktioniert myEPD?

Um sein eigenes Patientendossier zu eröffnen, ist zwingende Voraussetzung ein offener Behandlungsfall am Universitätsspital Basel. myEPD kann vorerst nur direkt im Universitätsspital Basel am Empfangsdesk oder Aufnahmebüro im Klinikum 1 an der Spitalstrasse 21 eröffnet werden. Zuvor müssen sich Patienten auf dem Online Portal umfassend informieren und die dort vorhandene Einwilligungserklärung ausdrucken und unterzeichnen. Mitzubringen sind die unterzeichnete Einwilligungserklärung, ein gültiger Ausweis oder Pass und die Krankenversicherungskarte. Für ein sicheres Einloggen in myEPD braucht es ein SMS-fähiges Mobiltelefon. 

Welche Informationen werden gespeichert?

Dokumente mit medizinischen Inhalten, wie zum Beispiel Austrittsberichte vom letzten Spitalaufenthalt, Impfausweis, Organspendeausweis, Patientenverfügung, Medikamentenübersicht oder Rezept für die Brille, können in myEPD hochgeladen werden. Bei medizinischen Notfällen, wenn der Patient bewusstlos oder nicht ansprechbar ist, können Gesundheitsfachpersonen ohne vorgängig zugeteiltem Zugriffsrecht auf das elektronische Patientendossier zugreifen. Der myEPD-Inhaber wird über jeden Notfallzugriff sofort automatisch benachrichtigt. Dieser Notfallzugriff kann auf Wunsch auch grundsätzlich ausgeschlossen werden. Noch können keine Röntgenbilder in das System hochgeladen werden. Die Verantwortlichen denken, dass in einem Jahr den Ärzten auch diese Informationen zur Verfügung stehen werden.

Wie steht es um die Vertraulichkeit?

Drei Vertraulichkeitsstufen regeln den Zugang zu den hochgeladenen Dokumenten. Diese sind: «normal zugänglich, «eingeschränkt zugänglich» und «geheim». Gesundheitsfachpersonen wählen beim Hochladen zwischen «normal» und «eingeschränkt zugänglich». Es besteht jederzeit die Möglichkeit die Vertraulichkeitsstufe jedes Dokuments zu ändern. «Geheime» Dokumente können zum Beispiel ein Alkoholabusus in der Vergangenheit sein, der für die Behandlung des Patienten jedoch keine Rolle spielt. Im Sinne eines möglichst raschen Behandlungserfolgs wird empfohlen, alle notwenigen Informationen zugänglich zu machen.

Was in Skandinavien bereits existiert, wird in Deutschland wegen des Datenschutzes noch blockiert. Basel spielt gesamtschweizerisch für einmal eine Vorreiterrolle.

Weitere Basler Geschichten
Zurück zur Startseite