Peugeot Phaetonnet Type 8, 2 cylinder, 3hp, 1283cm3, 20kmh aus dem Jahr 1893. ©Alf van Beem / commons.wikimedia.org
Peugeot Phaetonnet Type 8, 2 cylinder, 3hp, 1283cm3, 20kmh aus dem Jahr 1893. ©Alf van Beem / commons.wikimedia.org
  • Binci Heen
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Fahrausweis oder Führerschein? Heute vor 125 Jahren fand die erste Prüfung statt

Gemäss Angaben des französischen Automobilclubs hat am 14. August 1893 die weltweit erste Führerscheinprüfung stattgefunden. Allerdings noch nicht in Basel, sondern in Paris.

  

Wer damals in der Stadt der Liebe geprüft wurde, steht nicht fest, man weiss lediglich, dass es ein mindestens 21 Jahre alter Mann war. Frauen wurden erst vier Jahre später zur Prüfung zugelassen. Die erste stolze Führerschein-Besitzerin nannte sich Anne de Rochefouart de Montmart, Herzogin von Uzès. Der Ausweis muss bei einem solch langen Namen entsprechend gross gewesen sein. Es wird berichtet, dass die vornehme Dame auch die erste Frau war, welche eine Busse wegen zu schnellem Fahren erhielt.

Mit der heutigen Fahrprüfung hatte der Test wenig gemeinsam. Es ging vielmehr um die generelle Beherrschung des Fahrzeugs, also das Starten, Lenken und Stoppen. Schon das Starten des Automobils stellte den Prüfling vor ein Problem. Die Zündung musste von Hand justiert und eine Kurbel unter dem Kühler betätigt werden, um das Gefährt schon nur in Gang zu setzen. 

Das Pariser Bergamt nahm damals die ersten Prüfungen ab, da es für alle motorischen Geräte zuständig war. Erfolgreiche Prüflinge erhielten damals ein Zertifikat und durften mit maximal zwölf Kilometern pro Stunde durch die Stadt fahren. Noch bis in die 1970er Jahre blieb die Prüfung in Europa rein praktisch. Der theoretische Teil sollte erst später folgen. 

Basels erster offizieller Führerschein dank dem Schweizer Konkordat von 1904

Erste noch unterschiedlichste Fahrprüfungen wurden in der Schweiz ab dem Jahr 1890 erteilt, wobei die Entwicklung kantonal höchst unterschiedlich war. In der Regel reichte die einfache schriftliche Erklärung des Automobilisten selber, er sei in der Lage Auto zu fahren, um eine Bewilligung zu erhalten. Hohe Unfallzahlen liessen jedoch die Fahrprüfer ihre Annahme, dass Prüflinge sich die Befähigung zum korrekten Fahren selbst aneignen können, überdenken. Erst 1902 verpflichteten sich die Schweizer Kantone in einem Konkordat über den Automobilverkehr zu einer Vereinheitlichung ihrer Gesetze, was im Juni 1904 vom Bundesrat genehmigt wurde. Mit Ausnahme der Kantone Uri, Graubünden und Thurgau, traten alle dem Konkordat bei, so auch unsere beiden Halb-Kantone.

Die Suche nach dem Namen des Prüflings, welcher das erste Dokument zur Führung eines Automobils erhielt, blieb barfi.ch in allen durchsuchten Archiven verborgen. Doch schwierig kann der Test nicht gewesen sein: Denn 1905, als die ersten Fahrschulen «Herrenfahrkurse» in Basel anboten, dauerte eine durchschnittliche Fahrprüfung nicht mehr als zehn Minuten. Die grundsätzlich erfolgreich bestandenen Prüfungen wurden anschliessend ausgiebig in einer Gaststätte gefeiert. Erst mit dem Trend der Individualmobilisierung in den 1940er und 1950er Jahren wurden Fahrzeuge nicht mehr nur von Reichen, sondern zunehmend auch von der breiten Mittelschicht erworben.

Praktische und theoretische Fahrprüfung Helvetiens

Erst seit 1959 ist gesetzlich geregelt, dass die Fahrprüfung aus einem praktischen und einem theoretischen Teil bestehen muss. Der theoretische Teil bestand aus Kenntnissen der Strassenverkehrsregeln und wurde vor, während und nach der Fahrt von einem Verkehrsexperten abgefragt. Bei Übungsfahrten musste neben dem Fahrzeugführer eine Person mit entsprechender Fahrerlaubnis sitzen. 1962 waren solche Fahrzeuge erstmals obligatorisch mit einen «L-Schild» gekennzeichnet. Seit 1971 ist zudem die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen Pflicht. 

1905 generelles Verbot von Autos in Graubünden, diesem «kleinen miesen Völklein» 

Die Automobilisten waren im Bündnerland tatsächlich höchst ungern gesehen. Man hielt sie für Konkurrenten der Post-Kutschen, Lärm- und Dreckschleudern, zusätzlich als höchst gefährlich. Noch 1905 war das Autofahren in weiten Teilen des Bergkantons verboten. Erst einige Jahre später fiel die Sperre. Lange aber noch galt eine Höchstgeschwindigkeit von 12 Kilometern die Stunde. Gerne erinnert man sich an den weltbekannten österreichischen Opernsänger und Schauspieler Leo Slezak (1873 – 1946), der in den 1920er Jahren mit seinem Mercedes Benz A 430 ab Travisbrücke nach Chur zum Julierpass fuhr. In der ersten Ortschaft wurde er angehalten. Man habe den Auftrag sein Auto zu stoppen und ihn als Fahrer mit 20 Franken zu büssen, wenn der Wagen zu schnell, heisst früher als um 4.25 Uhr eintreffe. Die Polizei zu Slezak: «Sie sind schon um 4.23 Uhr angekommen!». Dazu der Tenor in seiner Autobiographie: «Die Bündner sind ein kleines, aber mieses Völklein...» seither «...können mir sämtliche Apfelschüsse der Erde gestohlen bleiben»". 

Erste provisorische Genehmigung Deutschlands für den Erfinder des Automobils: Carl Benz

Eine äusserst eingeschränkte und lange nicht von jeder Behörde akzeptierte Fahrgenehmigung erhielt Carl Benz, der Erfinder des Automobils bereits 1888. Diese war nur in Mannheim und Umgebung gültig und berechtigte ihn zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen. In Deutschland wurde ein landesweit gültiger Führerschein jedoch erst am 3. Mai 1909 eingeführt. Der erste deutsche Fahrlehrer war Rudolf Kempf, der seine Kurse in der «Auto-Lenkerschule» bereits Jahre zuvor, 1904 startete. Anwärter waren Männer ab 17 Jahren, die ein amtliches Sittenzeugnis vorlegen konnten. Der erste Kurs wurde von 36 Schlossern, Mechanikern und Autohändlern absolviert, um angehende Chauffeure auf ihren Beruf vorzubereiten. 

Der 81-jährige Carl Friedrich Benz auf dem Patent-Motorwagen Nr. 3, Bertha daneben ©Gemeinfrei / commons.wikimedia.org

Das Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen von 1909 brachte eine einheitliche rechtsverbindliche Regelung für das gesamte Deutsche Reich. In dieser Reichs-Strassenverkehrsordnung wurden Verkehrsregeln definiert und die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf schwindelerregende 25 km/h begrenzt. Das Gesetz war die Geburtsstunde des Führerscheins, wobei für die Ausstellung einer solchen Genehmigung an eine Frau, deren Ehemann oder Vater zustimmen mussten. In Saudi-Arabien ist es Frauen erst seit dem 24. Juni dieses Jahres gestattet ein Auto fahren zu dürfen: 109 Jahre nach der ersten deutsche Führerschein-Besitzerin 1909, Amalie Hoeppner aus Leipzig. Ach, wäre das eine paradiesische Zeit für Regierungsrat Wessels gewesen sein! Kein Wunder versucht er sie mit allen Tricks zurück zu gewinnen.

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