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Die Römischen Verträge

Sechs Staaten - Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg - unterzeichneten am 25. März 1957 die "Römischen Verträge" und legten damit den Grundstein für die heutige Europäische Union (EU).

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Vertrag für die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) traten am 1. Januar 1958 in Kraft.

Ihre Vorläuferorganisation war die 1951 gegründete "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (Montanunion), welche die beiden rüstungsrelevanten Wirtschaftsbranchen gemeinsam kontrollierte.

Ziel des neuen EWG-Vertrags war es, innerhalb von zwölf Jahren einen gemeinsamen Markt zu verwirklichen sowie die Wirtschaftspolitik schrittweise anzunähern.

Die damaligen sechs Mitgliedstaaten vereinbarten den Aufbau einer Zollunion mit einem gemeinsamen Aussenzoll, den Abbau interner Handelshindernissen sowie den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.

Der Euratom-Vertrag legte gemeinsame Regeln für die zivile Nutzung der Atomenergie fest. Aus der EWG wurde später die EG und dann mit der Unterzeichnung 1992 des Vertrags von Maastricht die EU.