Der Todes des französischen Königs Louis XVI., enthauptet durch die Guillotine am 21. Januar 1793 auf dem Place de la Révolution, dem heutigen Place de la Concorde, Paris, dargestellt in einer undatierten Illustration.
Der Todes des französischen Königs Louis XVI., enthauptet durch die Guillotine am 21. Januar 1793 auf dem Place de la Révolution, dem heutigen Place de la Concorde, Paris, dargestellt in einer undatierten Illustration.
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"Ein dumpfes Geräusch": Frankreichs letzte Hinrichtung 1977

Am 10. September 1977 wird ein junger Mann in Marseille auf der Guillotine enthauptet. Es ist die letzte Hinrichtung Frankreichs. Danach kommt der Köpfapparat nicht mehr zum Einsatz.

Hamida Djandoubi durfte sich etwa 20 Minuten lang hinsetzen, zwei Zigaretten rauchen und ein halbes Glas Rum trinken. Eine dritte Zigarette wurde dem Todeskandidaten im Gefängnis Les Baumettes in der südfranzösischen Hafenstadt Marseille jedoch verweigert. Gegen 04.40 Uhr starb der verurteilte Mörder auf der Guillotine.

Nach der Hinrichtung Djandoubis vor 20 Jahren wurden im Mutterland der Guillotine keine Todesurteile mehr vollstreckt. Der Köpf-Apparat war dort erstmals während der Französischen Revolution aufgestellt worden. Das Fallbeil riss damals laut Schätzungen fast 17'000 Menschen aus dem Leben, vielleicht waren es aber auch mehr. Prominentestes Opfer war König Ludwig XVI. im Jahr 1793.

Todesstrafe abgeschafft

Vier Jahre nach dem Tod von Djandoubi wurde die Todesstrafe unter dem sozialistischen Präsidenten François Mitterrand endgültig abgeschafft. Bei seiner historischen Rede vor der Pariser Nationalversammlung im September 1981 erinnerte der damalige Justizminister Robert Badinter an Djandoubi, der lange vor der Hinrichtung bei einem Arbeitsunfall sein rechtes Bein verloren hatte.

Badinter sprach von grauenhaften Verbrechen, die der gebürtige Tunesier begangen hatte. Der extrem gewalttätige Mann hatte unter anderem die junge Elisabeth Bousquet zu Tode gefoltert, zwei weitere Frauen waren dabei anwesend.

Der Jurist Badinter machte aber auch darauf aufmerksam, dass Djandoubi "alle Anzeichen eines psychisch Gestörten" gezeigt habe. Vor der Exekution habe man ihm die Beinprothese abgenommen. Einer der Anwälte Djandoubis berichtete hingegen, sein Mandant sei mit Prothese aufs Schafott gestiegen.

"Viel Blut"

Badinter gehört in Frankreich zu denen, die unablässig an das finstere Kapitel Todesstrafe erinnern. Vor einigen Jahren übergab er der Tageszeitung "Le Monde" Aufzeichnungen der damaligen Marseiller Richterin Monique Mabelly, die bei der Vollstreckung des Todesurteils anwesend war.

Die Juristin berichtet, dass Djandoubi weder schrie noch protestierte. Der - nach unterschiedlichen Quellen - 27 oder 28 Jahre alte Mann sprach in seinen letzten Momenten mit seinen Anwälten - und mit einem Imam, auf Arabisch.

Als der Delinquent auf die Guillotine gelegt wurde, wendete sich die Richterin ab. "Ich höre ein dumpfes Geräusch", schreibt sie. "Ich drehe mich um. Blut, viel Blut, sehr rotes Blut."

Kein grosses Thema

Der 40. Jahrestag der letzten Hinrichtung ist in Frankreich kein grosses Thema. Im Café an der Ecke kommt die Köpfmaschine zwar immer wieder zur Sprache - es geht aber um Historisches: Wo starben in der Hauptstadt während der Revolution mehr Verurteilte? An der Place de la Concorde oder an der heutigen Place de la Nation im Osten von Paris?

Im düsteren Museum der Polizeipräfektur - praktischerweise direkt über einem Kommissariat gelegen - drängeln sich Einheimische und Touristen vor einer Vitrine, in der ein "echtes Fallbeil" aus der Revolution mit einem Gewicht von fast neun Kilo ausgestellt wird.

Der Gebrauch der Guillotine war nicht auf Frankreich beschränkt. In der DDR war eine Hinrichtung als höchstes Strafmass bis 1987 möglich. Von 1960 an gab es in Leipzig eine zentrale Hinrichtungsstelle, in der bis 1967 die Guillotine zum Einsatz kam. Nach heutigen Erkenntnissen wurden in Leipzig unter strengster Geheimhaltung 64 Menschen getötet - letztmalig am 10. Juni 1981.

In der Schweiz wurde die Todesstrafe 1942 mit Inkrafttreten des Schweizerischen Strafgesetzesbuches abgeschafft, wie aus dem Historischen Lexikon der Schweiz hervorgeht. Im Militärstrafrecht konnte die Todesstrafe allerdings theoretisch bis 1992 verhängt werden. Letztmals angewendet wurde sie 1944 während des Zweiten Weltkriegs: Damals wurden 17 Armeeangehörige wegen Landesverrats hingerichtet.