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Künftig kein spezieller Führerausweis für Taxifahrer nötig

Wer heute mit dem Auto berufsmässig Passagiere befördert, braucht einen speziellen Ausweis. Dafür ist eine zusätzliche praktische Prüfung nötig. Künftig soll ein normaler Führerausweis genügen.

Der Nationalrat hat am Freitag stillschweigend eine Motion angenommen, die verlangt, dass für den berufsmässigen Personentransport der normale Führerausweis genügt. Motionär Philippe Nantermod (FDP/VS) hält die heutige Unterscheidung für überflüssig.

Die Gefahren seien unabhängig von der Verwendung des Fahrzeugs die gleichen, heisst es in der Begründung des Vorstosses. Hintergrund ist der Streit um die für Uber-Fahrer geltenden Regeln. Anfang November hatte das Baselbieter Strafgericht einen Fahrer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil ihm die nötigen Bewilligungen für berufsmässige Personentransporte fehlten.

Die Arbeiten an einer Harmonisierung sind beim Bund bereits im Gang. Der Bundesrat hatte sich daher einverstanden erklärt mit der Motion. Diese geht nun an den Ständerat.