Das veraltete Datenschutzgesetz soll revidiert werden. Der Nationalrat will das in zwei Etappen tun, wie er am Dienstag beschlossen hat. (Themenbild)
Das veraltete Datenschutzgesetz soll revidiert werden. Der Nationalrat will das in zwei Etappen tun, wie er am Dienstag beschlossen hat. (Themenbild)
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Nationalrat will Revision des Datenschutzgesetzes in zwei Etappen

Die grosse Kammer hat am Dienstag als Erstrat die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und weiterer verwandter Erlasse an die Hand genommen und einen Grundsatzentscheid gefällt: Sie möchte die Vorlage teilen und zuerst die Anpassungen ans europäische Recht vornehmen.

Konkret geht es um die zu den Schengen-Verträgen gehörende EU-Richtlinie 2016/680, die innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt werden muss. Die Anpassung bildet die Voraussetzung dafür, dass die Europäische Kommission die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem "angemessenen Datenschutzniveau" anerkennt.

Somit bliebe die grenzüberschreitende Datenübermittlung weiterhin möglich. Dies ist insbesondere für die Schweizer Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Inhaltlich handelt es sich um den Schutz von Personendaten im Strafrecht.

Eins nach dem anderen

Eine Aufteilung der Vorlage bringe viele Vorteile mit sich, sagte Kommissionssprecher Matthias Jauslin (FDP/AG). Mit diesem Vorgehen könne die Totalrevision des Datenschutzgesetzes ohne Zeitdruck angegangen werden. Nur so werde das Parlament der grossen Komplexität der Thematik gerecht.

Die Datenschutzorganisation Swiss Data Alliance und die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (privatim) stützten im Vorfeld der Nationalratsdebatte dieses Vorgehen. Zuerst solle nur ein Gesetz für die öffentliche Hand geschaffen werden, bevor jenes für Privatpersonen angepasst werde.

Linke vermutet Verzögerungstaktik

Eine linke Minderheit um den Aargauer SP-Nationalrat Cédric Wermuth lehnte die Etappierung der Vorlage ab und wollte diese ursprünglich an die Kommission zurückweisen. Sie war der Ansicht, dass zwei kurz aufeinander folgende Revisionen des Datenschutzgesetzes für die betroffenen Akteure zu Mehraufwand und Rechtsunsicherheiten führen würden.

Den Rückweisungsantrag zog die Minderheit schliesslich zurück, weil dies das Gesetzgebungsverfahren zusätzlich verzögern würde. Wermuth setzte seine Hoffnung derweil in den Ständerat. Er erwarte, dass die kleine Kammer die Doppelspurigkeiten eliminiere und den Entwurf des Datenschutzgesetzes integral beraten wolle.

"Das betrifft uns alle"

Nach der Grundsatzdebatte ging es im Nationalrat ruhiger zu. Die Anpassungen betreffend die Schengener Zusammenarbeit im Strafrechtsbereich waren weitgehend unbestritten. Dies schlug sich auch in der Gesamtabstimmung nieder: Die grosse Kammer nahm die Vorlage schliesslich mit 174 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.

Das dürfte bei der zweiten Etappe anders aussehen. "Viele Fragen sind noch offen", sagte Kommissionssprecher Jauslin. Diese würden derzeit in den vorberatenden Kommissionen der Räte diskutiert.

Das Ziel sei, die gesamte Revision bis Ende 2019 zu verabschieden. "Es geht um Ihre Daten, das betrifft uns alle", sagte Jauslin, während er mit der 241 Seiten dicken Gesetzesfahne hantierte.

Längst überholtes Gesetz

Der Bundesrat will das Datenschutzgesetz den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Das heutige Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1993, als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte.

Die Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz sollen mit der Totalrevision einen besseren Schutz ihrer Daten erhalten: Unternehmen, die Daten erheben, sollen die betroffenen Personen künftig über die Erhebung informieren müssen.

Mehr Kompetenzen für den Bund

Zudem soll der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) gestärkt und unabhängiger werden. Derzeit kann er gegenüber Unternehmen lediglich Empfehlungen abgeben. Neu soll er von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung eröffnen können.

Bei Bedarf soll er auch vorsorgliche Massnahmen veranlassen und bei Abschluss der Untersuchung eine Verfügung erlassen können. Für Sanktionen wären jedoch weiterhin die Gerichte zuständig. Der Höchstbetrag der Bussen soll künftig bei 250'000 Franken liegen.

Sommarugas Zurückhaltung

Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigte sich bei der Vorstellung des Entwurfs im Nationalrat überzeugt, dass mit dem neuen Gesetz die Daten der Bürgerinnen und Bürger besser geschützt und die Kontrollmöglichkeiten über die Daten verbessert werden.

Die vom Nationalrat vorgeschlagene Etappierung der Vorlage kommentierte Sommaruga nicht ausführlich. Sie bezweifle aber, dass dadurch die Arbeit des Parlaments vereinfacht werde. "Ich weiss nicht, ob Sie sich damit wirklich einen Dienst erweisen."

Das Geschäft geht nun an den Ständerat.