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Baselbieter Wirtschaftsrat fasst Parolen für Urnengang vom 10. Juni

In seiner Sitzung vom 22. März 2018 fasste der Baselbieter Wirtschaftsrat die Parolen für den eidgenössischen und den kantonalen Urnengang vom kommenden 10. Juni.

Die Geldschöpfung der Geschäftsbanken zu verbieten, führe zu weit, hiess es an der Sitzung des Wirtschaftsrats vom 22. März 2018.

Bei der sogenannten Vollgeld-Initiative handle es sich um ein gefährliches Experiment. Kein anderes Land habe ein Vollgeld-System, wurde argumentiert. Weil nach einer Annahme der Initiative den Banken verboten würde, mit dem Geld auf Zahlungskonten zu arbeiten, würden sich Finanzdienstleistungen, Hypotheken und Kredite verteuern.

Darum fasste das Parlament der Wirtschaftskammer Baselland für die Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)» einstimmig die NEIN-Parole.

Ebenfalls die NEIN-Parole fasste der Wirtschaftsrat einstimmig bei einer Enthaltung zur Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (Aufhebung der Gebührengrenze) im Baselbiet.

Aktuell besteht im Raumplanungs- und Baugesetz die gesetzliche Bestimmung, dass Baugesuchsgebühren bis zu einer Obergrenze von 100‘000 Franken erhoben werden können. Im Zuge der jüngsten Spar- und Optimierungsmassnahmen des Kantons wollte der Regierungsrat die Obergrenze der maximalen Baugesuchsgebühren auf 150'000 Franken erhöhen. Der Landrat hat dann aber sogar beschlossen, dass es keine maximale Obergrenze geben soll, sodass Baugesuchsgebühren auch mehr als 150'000 Franken betragen können.

Mit der geplanten Gebührenerhöhung werde ein Vorteil im Standortmarketing verspielt, wurde in der Diskussion im Wirtschaftsrat gesagt. Die vorgeschlagene Gebührenerhöhung würde primär grosse Gewerbebauten und Hochhäuser mit Investitionssummen im mehrstelligen Millionenbereich treffen.

Dies sei abzulehnen, weil bei derartigen Projekten der Grundsatz des allgemein gültigen Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips des Gebührenansatzes verletzt werden könnte. Hingegen stellen massvolle Gebühren allgemein einen wichtigen Standortvorteil dar, auch deswegen sei die Aufhebung der Gebührengrenze abzulehnen, hiess es.

Keine Parole fasste der Wirtschaftsrat zum Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) und zu den drei kantonalen Bildungsvorlagen.

Im Weiteren beschloss der Wirtschaftsrat einstimmig in Kenntnis des Revisionsberichts der BDO AG, die Jahresrechnung 2017 der Wirtschaftskammer Baselland sowie die Jahresrechnung 2017 des «Aktionsfonds der Baselbieter KMU» zu genehmigen und mit der Revision beider Rechnungen wiederum die BDO AG Zürich zu beauftragen.

Ebenfalls einstimmig beschlossen die rund 80 anwesenden Wirtschaftsräte, das Budget 2018 der Wirtschaftskammer Baselland zu genehmigen.