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MCH Messe Schweiz wird voll steuerpflichtig

Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt hat entschieden, die teilweise Steuerbefreiung der MCH Messe Schweiz (Basel) AG per Ende 2020 aufzuheben. Ab 2021 wird die teilweise steuerbefreite Messetätigkeit in Basel ebenfalls der Steuerpflicht unterstellt. Der Zeitpunkt der Praxisänderung ist abgestimmt auf die Rückzahlung der baselstädtischen Darlehen für den Neubau der Messe Basel, welche die Messegesellschaft bis 2020 zu leisten hat.

Die geltende, sich auf das Messegeschäft in Basel beziehende Steuerbefreiung geht auf die 1920 gegründete Genossenschaft Schweizer Mustermesse in Basel zurück. Sie ist im Rahmen der Entwicklung von der Mustermesse zur heutigen MCH Group für den Messebetrieb in Basel bestehen geblieben, weil der Unternehmenszweck und das öffentliche Interesse an der Unternehmenstätigkeit in Bezug auf den Standort Basel unverändert geblieben sind. Mittlerweile sind die Steuerbehörden jedoch zur Auffassung gelangt, dass das Messewesen - trotz seiner grossen volkswirtschaftlichen Bedeutung - grundsätzlich voll steuerpflichtig ist.