Bild: Screenshot ÖREB-Client
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ÖREB-Kataster Basel-Landschaft ist aufgeschaltet

Das Amt für Geoinformation hat den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) für die ersten 14 Baselbieter Gemeinden vor kurzem aufgeschaltet. Der ÖREB-Kataster bietet einen einfachen Zugang zu übersichtlich dargestellten und verbindlichen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, die auf einem bestimmten Grundstück lasten. Dies können zum Beispiel Nutzungszonen, Baulinien, Grundwasserschutzzonen, belastete Standorte oder statische Waldgrenzen sein. Der Kataster ist hier abrufbar.

 

In Ergänzung zum Grundbuch und der amtlichen Vermessung erhöht der ÖREB-Kataster die Rechtssicherheit dank weiterer verbindlicher Grundstücksinformationen. Zudem stellt er eine schnelle und kundenorientierte Behördenleistung (E-Government) dar. Davon profitieren sowohl die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die verschiedenen Akteure des Immobilienmarktes wie auch die Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.

Inhalt des Katasters

Der Kataster führt zurzeit 19 verschiedene öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen aus den Bereichen Raumplanung, Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen, belastete Standorte, Grundwasserschutz, Lärm und Wald. Zu jeder öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung werden die entsprechenden Geobasisdaten (Nutzungsplan), die Rechtsvorschriften (Regierungsratsbeschluss mit Zonenreglement) sowie die gesetzlichen Grundlagen verwaltet.

Dynamischer und statischer Katasterauszug

Alle im ÖREB-Kataster enthaltenen Informationen können je nach Bedarf in dynamischer Form als webbasierte Visualisierung oder als statischer Auszug im PDF-Format abgerufen werden. Dazu startet man den ÖREB-Client – eine eng mit GeoView BL verknüpfte separate Applikation - und wählt das gewünschte Grundstück aus.

Verfügbare Gemeinden

Zurzeit sind folgende 14 Gemeinden im ÖREB-Kataster verfügbar: Augst, Biel-Benken, Binningen, Birsfelden, Bottmingen, Frenkendorf, Giebenach, Nusshof, Oberwil, Oltingen, Rothenfluh, Tenniken, Thürnen, Wintersingen. Die Bereitstellung der übrigen 72 Gemeinden erfolgt in vier weiteren halbjährlichen Tranchen bis Ende 2019. Im ÖREB-Portal ist unter der Rubrik «Stand der Einführung» ersichtlich, wann die einzelnen Gemeinden im Kataster verfügbar sein werden. 

Bundesauftrag

Der Bund verpflichtet die Kantone, den ÖREB-Kataster bis spätestens am 1. Januar 2020 einzuführen. Der Kanton Basel-Landschaft hat 2016 mit den konzeptionellen Arbeiten für den Aufbau des Katasters begonnen. Im Jahre 2017 wurden die kantonalen Rechtsgrundlagen geschaffen, die notwendigen Software-Komponenten beschafft und entwickelt sowie die Aufbereitung der Daten in Angriff genommen. Die Einführung des ÖREB-Katasters ist im Kanton Basel-Landschaft auf Kurs.