Landrat Christoph Buser / Keystone
Landrat Christoph Buser / Keystone
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Formulierte Initiative «für einen unabhängigen Bankrat» wird zurückgezogen

Liestal. Mit 3372 beglaubigten Unterschriften hatte ein überparteiliches Komitee, bestehend aus Exponenten aus dem unmittelbaren Umfeld der Wirtschaftskammer Baselland, im Jahr 2014 die formulierte Gesetzesinitiative «Für einen unabhängigen Bankrat» eingereicht. Nach Abschluss der Revision des Kantonalbankgesetzes und mit Genehmigung des Public Corporate Governance Gesetzes durch den Landrat anerkennt das Initiativkomitee die wichtigsten Forderungen als erfüllt und zieht die Initiative zurück.

Hauptanliegen der im Jahr 2014 eingereichten formulierten Gesetzesinitiative «Für einen unabhängigen Bankrat» waren eine Entpolitisierung und eine Professionalisierung des strategischen Leitungsgremiums der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB). Die Corporate-Governance-Richtlinien für die BLKB sollten auf ein zeitgemässes gesetzliches Fundament gestellt werden. «Diese Ziele wurden mit der Revision des Kantonalbankgesetzes und mit dem neuen Public Corporate Governance Gesetz erreicht», so der Präsident des Initiativkomitees Christoph Buser. Der Landrat hat in seiner Sitzung vom 15. Juni 2017 die beiden Vorlagen definitiv verabschiedet. Die formulierte Gesetzesinitiative forderte konkrete Verbesserungen in den folgenden fünf Punkten:

  • Corporate Governance: Klare Trennung von Aufsicht und Führung.
  • Entpolitisierung: Kein Einsitz für Regierungs- und Landräte.
  • Unabhängigkeit: Keine Mandatsgelder mehr an Parteien und keine Aufträge an Firmen von Bankräten.
  • Qualität: Mehr Know-how und noch bessere Expertise dank einem klaren Anforderungsprofil für die Mitglieder des Bankrats.
  • Effizienz: Verkleinerung des Bankrats.

Diese Forderungen wurden mit den beiden Vorlagen grundsätzlich erfüllt. So bestehen nun professionelle Corporate-Governance-Grundlagen bezüglich Beteiligungen und die Entpolitisierung ist sichergestellt. So lautet der Grundsatz des Public Corporate Governance Gesetzes (PCGG): Exekutive und Legislative sind nicht im Verwaltungsrat einer Beteiligung vertreten, weil sie entweder die Auf- oder die Oberaufsicht darüber ausüben.
Ausnahmen davon sind möglich, wenn es sich um eine strategisch wichtige Beteiligung handelt und sich die Interessen des Kantons ohne diese Vertretung nicht wahrnehmen lassen oder wenn es sich um ein strategisches Führungsorgan mit Vertretungen anderer Kantone handelt. Das Initiativkomitee begrüsst diese Lösung. Mit der Revision des Kantonalbankgesetzes wurden auch die Grundlagen für bessere
Expertise und mehr Effizienz im Bankrat gelegt. Eine weitere wichtige Forderung der Initiative wurde ebenfalls ins Gesetz aufgenommen: Bankräte dürfen ausserhalb des Bankratsmandats keine entgeltlichen Leistungen für die Kantonalbank erbringen. Die Initiative zielte zudem darauf ab, im Kantonalbankgesetz festzuschreiben, dass keine Mandatsgelder mehr an Parteien abgeführt werden dürfen. Diesem Anliegen trugen Regierungsrat
und Landrat nicht ganz Rechnung. Das Komitee wollte mit dieser Regelung die politische Unabhängigkeit der Bankrätinnen und
Bankräte noch besser absichern. «Parteimitglieder können heute noch verpflichtet werden, einen Grossteil ihrer Mandatsbeträge abzuliefern, was es aus Sicht des Komitees zu vermeiden gilt», so der Komiteepräsident Christoph Buser. Jedoch habe die Initiative auf diesen Aspekt besonders aufmerksam gemacht. Es seien mit beiden Gesetzen nun insgesamt wichtige Grundsatzentscheide getroffen worden, welche die Hürden für ein solches Vorgehen erhöhten und die zu der gewollten Entpolitisierung von strategischen Führungsorganen führten.