Blick auf ein vom Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera) befallenes Maisfeld. ©keystone
Blick auf ein vom Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera) befallenes Maisfeld. ©keystone
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Maiswurzelbohrer: Gefürchteter Schädling in Baselland aufgetaucht

Der Pflanzenschutzdienst des Ebenrain-Zentrums für Landwirtschaft, Natur und Ernährung (Ebenrain) hat im Kanton Basel-Landschaft diesen Sommer in seinen Fallen den gefürchteten Schädling Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) gefunden. Der Ebenrain verfügt nun Massnahmen zum Schutz vor diesem Quarantäneorganismus.

 

  

Der Maiswurzelbohrer ist von Deutschland und Frankreich eingewandert und wurde auch in den Nachbarkantonen Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Jura gefunden. Dieser Käfer kann beim Mais grosse Schäden anrichten. Er legt im August und September Eier in den Boden ab. Im Mai schlüpfen die Larven aus, suchen sich Maispflanzen und fressen die Wurzeln. Die Maispflanze fällt um oder stirbt ab. Der Maiswurzelbohrer kann zu grossen Ertragsausfällen führen, deshalb ist der Schädling besonders gefährlich. Die Einschleppung und Ausbreitung des Maiswurzelbohrers in der ganzen Schweiz ist zu verhindern.

Der Maiswurzelbohrer ist dann eine grosse Gefahr, wenn Mais nach Mais, d.h. als Monokultur angebaut wird, so wie das in Deutschland und Frankreich häufig praktiziert wird. Die frühzeitige Erkennung eines Befalls in der Schweiz ermöglicht, rechtzeitig Massnahmen zu ergreifen. Wichtigste präventive Massnahme, welche in der Schweiz seit über 25 Jahren im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises gilt, sind strenge Fruchtfolgevorschriften: Mais darf nur in einer geregelten Fruchtfolge und nicht als Monokultur angebaut werden. Mit dieser Massnahme kann die Ausbreitung des Maiswurzelbohrers ohne Pestizideinsatz verhindert werden. In der Schweiz ist für die Bekämpfung des Maiswurzelbohrers kein Insektizid zugelassen.

Der Ebenrain verfügt in Abstimmung mit dem Bund per sofort den gesamten Kanton Basel-Landschaft als Kernzone für Maiswurzelbohrer und verfügt folgende Massnahmen:

  • Bis zum 30. September darf kein frischer Mais aus dem Kantonsgebiet hinaus transportiert werden.
  • Vor dem Verlassen der Kernzone – also des Kantons Baselland – sind Land- und Erntemaschinen zu reinigen.
  • Auf Parzellen, auf denen 2018 Mais angebaut wurde, darf im 2019 kein Mais folgen.

Der Pflanzenschutzdienst des Ebenrain steht für Information und Beratung zur Verfügung. Verdächtige Funde bitte dem Ebenrain übermitteln.